Zum Hauptinhalt springen

Neue Zeiten zum Arbeiten

Von Martina Madner

Politik

Ab 1. September gilt ein neues Arbeitszeitgesetz. Im Parlament wurden die Änderungen hitzig debattiert.


Wien. Eine Überraschung hatte die Regierung vor dem Beschluss des Nationalrats am Donnerstag auf Lager: Das neue Gesetz über die Ausweitung der Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gilt bereits früher als geplant. Ursprünglich sollte es am 1. Jänner 2019 in Kraft treten, nun ist es bereits am 1. September so weit.

Die Debatte vor der Abstimmung - ÖVP, FPÖ und Neos dafür, die Opposition dagegen -, verlief unterstützt von einem Pro- und Kontraschilder-Wald allerdings, wie zu erwarten war: hitzig - nicht wegen der sommerlichen Temperaturen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) warf der SPÖ "bewusst geschürte Panikmache" vor, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) argumentierte mit einem Zitat von Karl Marx: "Freiheit ist ein Luxus, den sich nicht jedermann leisten kann", mit diesem Gesetz "ist diese Freiheit für jedermann und jederfrau möglich".

Dem Tenor der ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten, die mit auch von Arbeitnehmern gewünschter Flexibilität und dem Nutzen für den Wirtschaftsstandort argumentierten, setzten die Oppositionsparteien harsche Kritik entgegen. SPÖ-Klubobmann Christian Kern sprach von der "massivsten Verschlechterung seit 30 Jahren"; Bruno Rossmann, Abgeordneter der Liste Pilz sprach von einem "Bauchfleck" und "Verrat am kleinen Mann" - und Neos-Klubobmann Matthias Strolz sprach sich zwar grundsätzlich für flexiblere Arbeitszeiten aus, warf der Regierung aber "Ignoranz" vor, weil sie das Gesetz - ohne Begutachtung - als Initiativantrag einbrachte.

Was kommt also auf die Arbeitnehmer ab September zu?

Arbeitstag von maximal 12 statt zehn Stunden

Grundsätzlich bleiben 38,5 bzw. 40 Stunden Arbeit pro Woche die normale Arbeitszeit. Bisher konnte die normale Tagesarbeitszeit von acht auf zehn Stunden, die Wochenarbeitszeit von 40 auf 50 Stunden ausgeweitet werden - nun heißt es im Gesetz: "Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als zwanzig Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten." Künftig ist also eine Ausweitung der "normalen" Arbeitszeit auf maximal 12 Stunden pro Tag, auf bis zu 60 Stunden pro Woche möglich.

Was für den ÖVP-Klubobmann eine "Win-win-Situation" für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, und zur Klarstellung veranlasste: "Es gibt keinen generellen Zwölfstundentag und keine generelle 60-Stunden-Woche. Es hat auch bisher keinen generellen Zehnstundentag und keine generelle 50-Stunden-Woche gegeben."

Pro und Contra zur Freiwilligkeit

Im Gesetzesvorhaben von Mitte Juni stand noch vermerkt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Überstunden "aus überwiegenden persönlichen Interessen ablehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden übersteigt". Nach dem Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ steht diesen frei, Überstunden "ohne Angabe von Gründen abzulehnen".

Wie in der ersten Version des Gesetzes dürfen Beschäftigte, die Überstunden ablehnen, "hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung" nicht benachteiligt werden. Mit dem Abänderungsantrag kam hinzu: "Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten." SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger vermisst folglich einen Kündigungsschutz im Gesetz: "Man ist zuerst weg, muss dann bei Gericht dagegen ankämpfen."

Tatsächlich ist die von der Regierung in den vergangenen Tagen oftmals erwähnte "Freiwilligkeitsgarantie" nur in den Begründungen zum Abänderungsantrag vermerkt, im Gesetz steht sie nicht. Für Ministerin Hartinger-Klein ist es für Arbeitnehmer trotzdem "eine große Chance freiwillig und selbstbestimmt zu entscheiden". Sie spricht sogar von einem "Segen, weil auch die Sonntagsruhe garantiert ist". Im Gesetz steht nun allerdings auch, dass bei "vorübergehend auftretendem besonderem Arbeitsbedarf" an vier Wochenenden oder Feiertagen pro Jahr "Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe" zugelassen werden.

Bruno Rossman (Liste Pilz) sagt außerdem: "Es wird ja niemand bestreiten, dass es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Machtgefälle gibt." In Österreich besteht außerdem kein genereller Kündigungsschutz, wer angeordnete Überstunden mehrfach ablehnt, könnte also ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Neue Sonderregelung für den Tourismus

Der von Loacker angesprochene Klubobmann der FPÖ, Walter Rosenkranz, argumentierte das Inkrafttreten des Gesetzes im September und nicht mit Jänner 2019 mit einer konkreten Branche, dem Tourismus: Dieser habe das Anliegen gehabt, "dass das nicht mitten in der Wintersaison startet".

Genau für Betriebe dieser Branche gibt es eine Neufassung der Sonderregelung bei den Ruhezeiten. Im neuen Gesetz heißt es: "Im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Küche und Service bei geteilten Diensten auf mindestens acht Stunden verkürzt werden." Bisher waren es elf Stunden.

Der Tourismus ist allerdings auch die Branche, die SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bei seiner Aufzählung von Verlierern explizit erwähnte, neben Schwerarbeitern, Frauen, Familien. "Ihr macht keinen Unterschied zwischen den Branchen, das ist das Schlimme."

Bezahlte oder unbezahlte Überstunden

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie bisher: Das Gesetz sieht keine Änderung bei den Zuschlägen vor, wie bisher ist ein 50-prozentiger Überstundenzuschlag die Norm. Auswirkungen könnte das neue Gesetz auf die Bezahlung von Arbeitnehmern mit All-in-Verträgen haben, und zwar bei der Berechnung der Bezahlung jener Stunden, die über das vereinbarte Maß hinausgehen.

Aber auch der Passus, der nicht mehr wie bisher nur leitende Angestellte, sondern auch Arbeitnehmer, "denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen" wurde, vom Arbeitszeitgesetz ausnimmt, wird im Nationalrat kritisiert: "Das geht zu weit", sagt etwa sogar der Neos-Abgeordnete Gerald Loacker, der Freiheiten sonst kaum einschränken möchte. Nicht zuletzt aus diesem Grund spricht er von "ziemlich wenig Hirnschmalz", das in das Gesetz investiert worden sei. Er erwartet zahlreiche und langjährigen Gerichtsverfahren und sagt: "Der Rechtsanwalt Rosenkranz freut sich darüber, weil es damit Arbeit für die Rechtsanwälte gibt."

Flexibilität im Sinne von Arbeitnehmern?

Beide Seiten - insbesondere die SPÖ in Gefolgschaft der Liste Pilz und die Bundesregierung - werfen einander vor, realitätsfremd zu sein.

Die Regierungsparteien und auch die Neos führen Beispiele dafür an, dass sich Arbeitnehmer mehr Flexibilität wünschen: ÖVP-Abgeordnete Claudia Plakolm spricht etwa vom jungen Elektromechaniker, der von der Montage einen Tag früher zu seiner Freundin zurückkehren will, oder der jungen Frau, die sich vor der Familiengründung Geld ansparen möchte.

Muchitsch setzt Arbeitnehmer dagegen, die gravierende Nachteile befürchten: am Bau, als Alleinerzieherin, Techniker mit behindertem Kind. Er sieht das Mehr als Flexibilität für Arbeitnehmer durch das Gesetz nicht, sagt im Gegenteil zu den Abgeordneten der Regierungsparteien: "Wenn ihr die Vier-Tage-Arbeitswoche wollt, schreibt den Rechtsanspruch rein ins Gesetz."

Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz wettert: "Da wird null Rücksicht auf Gesundheit, null Rücksicht auf Familien genommen." Außerdem: "Wer A wie Arbeitszeit sagt, muss auch B wie Betreuung sagen." Das mache die Regierung aber nicht. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß hatte Anfang der Woche laut darüber nachgedacht, dass es für Drei- bis Sechsjährige genügend Kinderbetreuungsplätze gebe, für deren Ausbau also künftig weniger Mittel vorgesehen sein könnten als bisher.