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Neues Gesetz stößt auf juristische Fundamentalkritik

Von Simon Rosner

Politik

Standortentwicklungsgesetz stößt bei Experten auf Verwunderung: "Handwerklich dilettantisch."


Wien. Als im Februar 2017 das Bundesverwaltungsgericht den Bau der dritten Piste für den Flughafen Wien untersagte, war das Entsetzen der Politik groß. Von der Bundesregierung abwärts wurden fatale Folgen für den Standort beklagt, der Tenor damals: Das darf nicht sein.

Die Industriellenvereinigung forderte grundsätzliche Änderungen: "Die Verantwortung darüber, wie viel Boden für Infrastruktur genutzt wird, liegt ausschließlich bei der Gesellschaft und damit bei der Politik. Dass ein Gericht über eine solche gesamtpolitische Entscheidung urteilt, ist auf das Äußerste zu hinterfragen", sagte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung.

Wenige Monate später, im Juli 2017, formulierte die IV eine "Punktation zu einem Standortentwicklungsgesetz", das unter anderem zu schnelleren Verfahren und mehr Rechtssicherheit führen sollte. Ein Jahr später ist nun von der neuen Bundesregierung tatsächlich ein solches "Standortentwicklungsgesetz" in Begutachtung geschickt worden. Ob es aber auch so beschlossen werden wird, ist eher fraglich.

Es geht vor allem um die von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Mittwoch avisierte automatische Genehmigung für "standortrelevante" Projekte nach 18 Monaten, selbst wenn zu dem Zeitpunkt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch im Laufen ist. Diese Klausel stieß bei Juristen auf Kritik, auch wenn der Gesetzestext zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorlag. Am Donnerstagabend wurde er nun veröffentlicht, und wirklich: "Sofern der Genehmigungsantrag (...) nicht mit Ablauf des Tages der einjährigen Frist ab Kundmachung einer Verordnung (. . .) zurück- oder abgewiesen wurde, ist das standortrelevante Vorhaben gemäß dem UVP-Gesetz 2000 genehmigt."

Zehn Jahre für 5 Kilometer

Umwelt-NGOs, etwa Greenpeace, sprechen von einem "rechtsstaatlichen Tabubruch". Und sie verweisen darauf, dass bei großen Vorhaben die Erbringung der Unterlagen durch die Projektbetreiber monatelang dauert. Jede Planänderung führt zu Verzögerungen, dazu gibt es Anfechtungen. Das Ergebnis am Beispiel der Asfinag: Ein Autobahn-Abschnitt bei Linz von fünf Kilometern wird im Herbst nach zehn Jahren zu bauen begonnen. So lange hat das Verfahren insgesamt gedauert. Daher wünscht sich auch die Asfinag schnellere Verfahren und mehr Rechtssicherheit.

Eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht bleibt auch nach dem neuen Gesetz möglich, jedoch nur bei "Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung", zudem soll dieses Verfahren in nur drei Monaten entschieden werden, eine mündliche Verhandlung soll es gar nicht geben, obwohl diese rechtlich nur in Ausnahmefällen entfallen kann. Auch das stößt auf Unverständnis.

"Das Gesetz ist handwerklich dilettantisch", sagt der Verwaltungsrechtler Daniel Ennöckel von der Universität Wien. Er kann sich nicht vorstellen, dass das Gesetz verfassungsrechtlich hält. Peter Bußjäger, Professor an der Uni Innsbruck, zählt auf: "Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, gegen das Sachlichkeitsprinzip, es verstößt gegen das Gleichheitsprinzip und ist unionsrechtswidrig." Dass das Standortentwicklungsgesetz tatsächlich so durchgehe, "kann eigentlich nicht sein", sagt Bußjäger. Interessant wird auch die Stellungnahme der Verfassungsdienstes des Bundes, eine Anfrage der "Wiener Zeitung" blieb vom zuständigen Justizministerium unbeantwortet.

Bemerkenswert ist auch, dass in den Erläuterungen festgehalten ist, dass es keine finanziellen Mehrkosten geben wird, obwohl die Regierung eine Kommission einrichten und beschicken wird, die empfehlen soll, welche Projekte als standortrelevant definiert werden. Laut Gesetz sollen die Beiräte ehrenamtlich tätig sein. Indirekt ergibt sich durch die engen Fristen für die UVP-Verfahren und die Beschwerden beim Verwaltungsgericht ein doch eklatanter personeller Mehraufwand. Andernfalls wären die Fristen für die Behörden kaum einzuhalten - was zu weiteren juristischen Problemen führen würde.