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AMS-Rücklagen sind zweckgewidmet, Kürzungen trotzdem möglich

Von Martina Madner

Politik

Arbeitsmarktrücklagen müssen laut Arbeitsrecht-Experten für Fördermaßnahmen verwendet werden, der Bund könnte aber Zuschüsse kürzen.


Wien. Die für das AMS zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat zwar bisher noch kein AMS-Budget für 2019 vorgelegt. Es stehen aber nun Kürzungen der Fördermittel des Arbeitsmarktservice von 200 bis 400 Millionen Euro im Raum, das wären um bis zu 25 Prozent weniger Budget als die 1406 Millionen Euro von heuer.

AMS-Vorstand Johannes Kopf würde wie bisher gerne einen Teil der rund 400 Millionen Euro großen Arbeitsmarktrücklage verwenden. Daniela Holzinger, Abgeordnete der Liste Pilz, befürchtet jedoch, dass die Ministerin die Rücklagen für andere Zwecke etwa für den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger verwenden könnte. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch geht von einem "Kahlschlag des AMS-Budgets", also "Einsparungen beim Menschen und nicht beim System" aus.

Weniger Selbstverwaltung

Zwar tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie bei Kranken-, Pensions- und Unfall- auch zur Arbeitslosenversicherung ihren Anteil bei. Das Arbeitsmarktservice aber ist anders als die Kassen nicht von den Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbstverwaltet. "Bis zur Ausgliederung 1993 waren die Arbeitsämter Behörden, nun sind sie ein Mittelding, eine Behörde mit teilweiser Weisungsbefugnis und selbstverwalteten Elementen", erklärt Walter Pfeil, Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Salzburg.

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Sozial- und Finanzministerium haben also beim AMS-Budget mehr mitzureden, was sich unter anderem bei der Besetzung des Verwaltungsrates von je einem Drittel Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Ministeriumsvertretern widerspiegelt. "Die politischen Spielräume sind also größer als bei den Kassen", sagt Pfeil.

Zweckbindung der Rücklagen

Während die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung in der Verfassung verankert ist, sind die Arbeitsmarktpolitik-Finanzierung und das Arbeitsmarkservice in einfachen Gesetzen geregelt.

Zur Rücklage heißt es im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz etwa, dass die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz für "die Finanzierung besonderer arbeitsmarktpolitischer Projekte insbesondere für Jugendliche, Frauen und Ältere" 41 Prozent der Mittel sicherzustellen hat. Es ist aber auch davon die Rede, die Rücklage 2018 und 2019 jeweils um 50 Millionen Euro zu vermindern.

Die Zweckbindung der Arbeitsmarktrücklage ist im Arbeitsmarkservice-Gesetz geregelt, wie Martin Risak, Arbeitsrechtsprofessor an der Universität Wien, erwähnt: Sofern sie aufgelöst wird, ist sie "zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit" zu verwenden. Die Rücklage etwa für den Pensionsausgleich zu verwenden oder ins Budget fließen zu lassen, wäre demnach nicht möglich.

Was Kürzungsvorhaben der Regierung allerdings nicht behindert: Eine Umschichtung - mehr Geld aus den Rücklagen, weniger Mittel vom Bund - ist sogar ohne Gesetzesänderung möglich. Ob es sinnvoll ist, sei eine andere Frage. Risak: "Normalerweise bildet man in gut laufenden Zeiten Rücklagen für schlechte, wo es nicht so gut läuft, und räumt den Topf nicht in guten Zeiten aus."