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Drehstart fürs Remake

Von Simon Rosner

Politik

Der erste Entwurf für das Standortentwicklungsgesetz wurde von Juristen zerrissen.


Wien. Die Kritik am Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz, das den Genehmigungsprozess für Großprojekte beschleunigen soll, ist umfassend und zum Teil vernichtend ausgefallen. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer nannte den Entwurf gar "rechtsfern", Kolleginnen und Kollegen Mayers urteilten nicht viel milder.

Angesichts der gravierenden Bedenken zahlreicher Juristen ist die Stellungnahme des Verfassungsdienstes von Bedeutung - oder besser: wäre sie. Denn obwohl der "Rechtsgutachter des Bundes" zu fast allen größeren Gesetzesentwürfen Beurteilungen abgibt, tat er es diesmal nicht. Das ist bemerkenswert.

Auf Anfrage im Justizministerium (wo der Verfassungsdienst derzeit ressortiert) hieß es schriftlich zur "Wiener Zeitung": "Eine Stellungnahme zum historischen Begutachtungsentwurf seitens des BMVRDJ (Justizministerium, Anm.) hat sich erübrigt, da vom BMDW (Wirtschaftsministerium, Anm.) bekanntgegeben wurde, dass dieser Entwurf maßgeblich überarbeitet wurde und weitere Arbeiten daran stattfinden."

Das könnte man als ein "Zurück an den Start" interpretieren, zumal dem Begutachtungsentwurf ja ein "historisch" vorangestellt wurde. Also alles noch einmal von vorne? Dies hatte auch Jurist Mayer empfohlen. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit diesem Entwurf ein sinnvolles Gesetz zusammenbringt", sagte er in der Vorwoche.

Aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck wird das Zurückziehen des Entwurfes aber nicht bestätigt. "Es wird definitiv nicht neu aufgesetzt", sagt eine Sprecherin. Man werde die im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen nur einarbeiten, im Ministerrat wird dann eine Regierungsvorlage beschlossen, die ins Parlament eingebracht wird. Das entspricht auch dem normalen Procedere der Gesetzgebung.

In diesem Fall heißt das dann aber auch: Der Verfassungsdienst kann im formalen Begutachtungsverfahren seine Expertise nicht mehr einbringen. Dabei ist dies eine seiner wesentlichen Aufgaben. Ihm obliegt auch häufig die legistische Vorbereitung von Gesetzen, vor allem im Bundesverfassungsrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht. Der Verfassungsdienst vertritt zudem die Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof.

Die Opposition grummelt nun hörbar. Dabei wird das grundsätzliche Ziel der Regierung, den Genehmigungsprozess bei großen Projekten zu beschleunigen, durchaus von SPÖ und Neos geteilt. "Gerade wenn aber die Verfassungskonformität infrage gestellt wird, muss der Verfassungsdienst auf den Plan treten", sagt Neos-Mandatar Gerald Loacker.

"Das Parlament ist für diese Regierung nur eine lästige Abstimmungsmaschine. Das mag den Bürgern zwar relativ egal sein, aber es kann ihnen nicht egal sein, wenn vorhandene Expertise nicht voll genutzt wird", sagt Loacker, im Rahmen der Gesetzgebung seien die Stellungnahmen des Verfassungsdienstes von hoher Bedeutung.

Schieder willkompletten Neustart

Andreas Schieder, geschäftsführender Klubchef der SPÖ, hat es nach eigenen Angaben noch "nie erlebt", dass der Verfassungsdienst derart umgangen wurde. "Demokratiepolitisch ist das ein No-Go", sagt er. Er hätte auch lieber ein echtes "Zurück an den Start" gesehen. "Der Entwurf ist so offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig, dass es sinnlos ist, weiter herumzudoktern."

Es gibt auch eine zweite Stellungnahme, die "fehlt", nämlich jene vom hauptsächlich betroffenen Umweltministerium. Der Entwurf sieht ja bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) künftig eine Privilegierung von jenen Projekten vor, denen die Regierung ein "besonderes öffentliches Interesse" attestiert. In diesen Fällen soll eine Genehmigung automatisch nach eineinhalb Jahren erteilt werden, auch wenn das UVP-Verfahren noch im Laufen ist. Vor allem dieser Passus sowie auch eine geplante Einschränkung der Beschwerdemöglichkeit wurde von Juristen sowie von Umweltverbänden kritisiert.

Stellungnahme des Umweltministeriums geheim

Wie das zuständige Ministerium zu diesem Gesetz steht, bleibt der Öffentlichkeit aber vorenthalten. "Wir richten uns gegenseitig öffentlich nichts aus", sagt ein Sprecher von Ministerin Elisabeth Köstinger. Sie wird nach der Geburt ihres Kindes im September wieder die Arbeit aufnehmen. Man habe zwar eine Stellungnahme erarbeitet, diese aber nur intern an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet.

Das heißt aber auch, dass sie den Parlamentariern als potenzielle Beurteilungsgrundlage nicht zur Verfügung steht. Laut Schieder prüft die SPÖ, ob man diese Stellungnahme per parlamentarischer Anfrage nicht doch noch erhalten könnte.

Der Politikwissenschafter und Parteienexperte Hubert Sickinger ist über die beiden prominenten Abwesenden im Begutachtungsverfahren überrascht. "Das ist ein völliger Bruch mit den Usancen. Das schreit ja danach, dass es hier einen politischen Maulkorb gab", sagt Sickinger.

Dass im Gesetzeswerdungsprozess etwas schiefgegangen ist, erscheint hier offensichtlich. Die Zielsetzung wird von wenigen kritisiert, auch Umweltverbände sind über Projekte, die sich über viele Jahre hinziehen, nicht gerade erfreut. Auf der anderen Seite war selbst in der sonst positiven Stellungnahme der Wirtschaftskammer der eindeutige Hinweis zu lesen: "Die gefundenen Lösungen müssen aber rechtssicher sein, das heißt, sie müssen Anfechtungen bei Gerichten standhalten. Andernfalls würden sie keinen Beschleunigungseffekt, sondern das Gegenteil entfalten."

Verfassungsdienst willsich später einbringen

Dass sich das Wirtschaftsministerium vom regierungseigenen Verfassungsdienst hier einen Verriss ersparen wollte, liegt auf der Hand. Andererseits wäre aber auch ein "Zurück an den Start" für Schramböck zumindest unangenehm gewesen, vielleicht sogar blamabel. Nun wird also an einem Abänderungsantrag gearbeitet, der wohl aber ziemlich umfassend ausfallen wird. Formal wird es jedoch kein neuer Entwurf sein, denn dieser müsste erneut in Begutachtung geschickt werden. Dies wird definitiv nicht passieren, wie das Ministerium erklärt.

Wie aus dem Justiz- und Reformministerium zu hören ist, will sich der Verfassungsdienst aber nachträglich sehr wohl noch einbringen, das heißt, eine Stellungnahme abgeben. Aber erst, wenn der überarbeitete Entwurf vorliegt. Das formale Begutachtungsverfahren ist dann freilich schon längst beendet. Dieses Gutachten würde man jedenfalls auch publizieren, also auch den Abgeordneten zur Verfügung stellen. Gänzlich zufrieden ist Schieder damit nicht: "Es geht ja auch darum nachzuvollziehen, welche Bedenken und Anmerkungen im Abänderungsantrag berücksichtigt wurden", sagt Schieder.

Am letzten Tag der Begutachtung sind übrigens noch drei weitere Stellungnahmen eingetroffen. Die Richtervereinigung erkennt gleich "mehrere Punkte", die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben widersprechen würden. Der Rechnungshof kritisiert, dass es sich nicht um "verfahrensbeschleunigende, sondern vielmehr um verfahrensbeendende Regelungen" handeln würde. Und auch das Völkerrechtsbüro, das im Außenministerium von Ministerin Karin Kneissl ressortiert, weist in aller Sachlichkeit darauf hin, dass der Entwurf noch einmal auf seine Konformität mit EU-Richtlinien und der Bundesverfassung geprüft werden solle. Das ist nett formuliert.