Verfassungsdienst will
sich später einbringen

Dass sich das Wirtschaftsministerium vom regierungseigenen Verfassungsdienst hier einen Verriss ersparen wollte, liegt auf der Hand. Andererseits wäre aber auch ein "Zurück an den Start" für Schramböck zumindest unangenehm gewesen, vielleicht sogar blamabel. Nun wird also an einem Abänderungsantrag gearbeitet, der wohl aber ziemlich umfassend ausfallen wird. Formal wird es jedoch kein neuer Entwurf sein, denn dieser müsste erneut in Begutachtung geschickt werden. Dies wird definitiv nicht passieren, wie das Ministerium erklärt.

Wie aus dem Justiz- und Reformministerium zu hören ist, will sich der Verfassungsdienst aber nachträglich sehr wohl noch einbringen, das heißt, eine Stellungnahme abgeben. Aber erst, wenn der überarbeitete Entwurf vorliegt. Das formale Begutachtungsverfahren ist dann freilich schon längst beendet. Dieses Gutachten würde man jedenfalls auch publizieren, also auch den Abgeordneten zur Verfügung stellen. Gänzlich zufrieden ist Schieder damit nicht: "Es geht ja auch darum nachzuvollziehen, welche Bedenken und Anmerkungen im Abänderungsantrag berücksichtigt wurden", sagt Schieder.

Am letzten Tag der Begutachtung sind übrigens noch drei weitere Stellungnahmen eingetroffen. Die Richtervereinigung erkennt gleich "mehrere Punkte", die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben widersprechen würden. Der Rechnungshof kritisiert, dass es sich nicht um "verfahrensbeschleunigende, sondern vielmehr um verfahrensbeendende Regelungen" handeln würde. Und auch das Völkerrechtsbüro, das im Außenministerium von Ministerin Karin Kneissl ressortiert, weist in aller Sachlichkeit darauf hin, dass der Entwurf noch einmal auf seine Konformität mit EU-Richtlinien und der Bundesverfassung geprüft werden solle. Das ist nett formuliert.