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Kein Bundesland nutzt die Autonomie beim Beitrag zur Wohnbauförderung

Von Martina Madner

Politik

Seit heuer könnten die Bundesländer den Wohnbauförderungsbeitrag individuell erhöhen oder senken. Könnten, weil sie weder für höhere Steuern und Abgaben verantwortlich sein noch auf das Geld verzichten wollen.


Wien. Aus mehreren Bundesländern, allen voran aus Tirol, erschallte der Ruf nach mehr Steuerautonomie für die Landesebene. Zwar sind die Positionen durchaus unterschiedlich, die "Wiener Zeitung" berichtete, Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) betonte aber: "Wir brauchen nur den Mut, nicht nur über unsere Ausgaben, sondern auch über unsere Einnahmen Verantwortung zu übernehmen."

Dabei gebe es bereits ein Instrument, das eigentlich ein "erster Schritt für mehr Autonomie der Länder" sein sollte und im sogenannten "Paktum zum Finanzausgleich 2017" festgehalten wurde. Konkret geht es um die Möglichkeit zur Gestaltung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags. Die Landesgesetzgeber regeln demnach "die Höhe des Tarifs, ohne bundesgesetzliche Vorgabe einer Ober- oder Untergrenze". Das haben sowohl der Finanzminister, Städte- und Gemeindebund sowie alle neun Landesvertreter im November 2016 unterzeichnet - und es ist seit 1.1.2018 in Kraft.

Der Bund behält keinen Beitrag mehr ein

Eigentlich, denn es bleibt vorerst in allen neun Bundesländern bei der Abgabe von jeweils 0,5 Prozent der Lohnsumme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Kein einziges Bundesland macht vom erwähnten ober- und untergrenzenlosen Spielraum bei der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags Gebrauch.

Hinter vorgehaltener Hand nennt es ein Landesvertreter eine "Placebo-Geschichte". Ein anderer sagt sogar, dass sich die Bundesländer informell darauf verständigt hätten, nicht in einen Steuerwettbewerb miteinander zu treten und "kein Dumping betreiben".

Was hat sich also mit 2018 verändert? Der Bund hat in den Jahren davor 19,45 Prozent des eingehobenen Betrags einbehalten, 2016 waren es 195 von insgesamt 972,2 Millionen Euro. Weitere 30,6 Millionen Euro aus dem Wohnbauförderungsbeitrag wurden für den EU-Beitrag der Bundesländer verwendet. 2017 behielt der Bund noch 207,7 Millionen ein, seit 2018 geht das gesamte Volumen an die Bundesländer. So erklärt sich der Großteil des prognostizierten Anstiegs der Mittel auf heuer prognostizierte 1,1 Milliarden Euro.

Schließlich heißt es auch im Pakt: "Der bisherige Anteil des Bundes am Wohnbauförderungsbeitrag wird neutral auf Basis des Jahres 2016 durch einen höheren Bundesanteil an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel ersetzt." Soll heißen, der Anteil, den die Länder von anderen Steuern erhalten, sinkt, jener des Bundes steigt. "Für das Budget des Landes daher im Ergebnis neutral", räumt ein Landesvertreter ein.

Für ein kleines Plus sorgt bloß die bessere Wirtschaftslage: Mit mehr Beschäftigten und damit einer höheren Lohnsumme wächst auch das eine Prozent Wohnbauförderungsbeitrag.

Warum die Länder den Beitrag nicht verändern

Warum also den Beitrag nicht steigern? Gaby Schaunig, Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreterin (SPÖ) und für Finanzen zuständig, ist klar dagegen, "weil ich generell äußerst skeptisch bin, was eine Steuerautonomie der Bundesländer betrifft. Neun unterschiedliche Landessteuerrechte und ein Bundessteuerrecht als zehntes wären in einem kleinen Land wie Österreich eine absolut überbordende Regelung. Das führt zu einem Aufbau der Bürokratie und zu keinem Abbau." Deshalb habe man in Kärnten den Beitrag nicht verändert und habe das auch in Zukunft nicht vor. Schaunig bestätigt übrigens, dass man sich in den Finanzausgleichsverhandlungen darauf verständigt habe, die Zuschläge nicht zu verändern.

In Salzburg hat man zwar soeben die Kriterien für die Vergabe von Wohnbauförderung sozial und ökologisch gestaltet. Beim Beitrag belässt man ebenfalls alles beim Alten. Schaunigs Salzburger Pendant, Christian Stöckl (ÖVP) sagt, dass "eine Mehrbelastung für uns genauso wenig in Frage kommt wie eine Kürzung, da gibt es einen parteiübergreifenden Landtagsbeschluss, dass das so bleibt". Man brauche die Mittel für den Wohnbau. Aus der Landesregierung in der Steiermark heißt es wiederum: "Man wollte die Bemühungen der aktuellen und der vergangenen Bundesregierungen, die Lohnnebenkosten zu senken, nicht konterkarieren." Die Höhe des steirischen Tarifs werde sich bis zum Ende der Legislaturperiode nicht verändert, diese endet 2020, da ist die nächste Wahl geplant.

Ähnlich wenig an mehr Gestaltungsfreiheit interessiert ist man in Niederösterreich, hier heißt es knapp: "Derzeit gibt es keine Überlegungen zu allfälligen Beitragsanpassungen." Auch in Wien und dem Burgenland bleibt es bei insgesamt einem Prozent Wohnbauförderungsbeitrag von der Lohnsumme. In Oberösterreich heißt es aus dem Büro des für Wohnbaufragen zuständigen Landeshauptmannstellvertreters Manfred Haimbuchner (FPÖ) zur Frage, warum man den Beitrag nicht verändert habe: "Wir wollten uns auf keine Experimente einlassen. Sowohl der Landeshauptmann als auch wir stehen nicht für neue Steuern und Belastungen."

Tirol und Vorarlberg bleiben vage, verhandeln aber

Etwas differenzierter antworten nur die westlichsten Bundesländer: In Tirol und Vorarlberg blieb der Wohnbauförderungsbeitrag zwar bislang ebenfalls unverändert, hier zeigt man sich aber verhandlungsbereit.

Am meisten goutiert werden die Gestaltungsmöglichkeiten - wie die Steuerautonomie generell - offenbar in Tirol: "Für uns ist es positiv, dass damit ein erster Schritt zur Steuerautonomie der Länder umgesetzt wurde", heißt es aus dem Büro des Landeshauptmanns. Bislang wurde aber auch in Tirol nicht an den Beiträgen gedreht, aktuell befände man sich in der gesetzlichen Umsetzung und werde "zeitnah" einen Entwurf vorlegen, was darin stehen wird, ist aber noch offen: "Wie das Land Tirol zukünftig mit der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages umgeht, werden wir in der Landesregierung beraten."

Und auch aus dem Büro des Vorarlberger Landeshauptmannes Markus Wallner (ÖVP) heißt es, man könne dem Ergebnis der Budgetverhandlungen, die erst im September beginnen, nicht vorgreifen. Von einer Senkung des Beitrags kann man allerdings nicht ausgehen, schließlich heißt es hier: "Jeder Euro wird für den Wohnbau gebraucht."

In Vorarlberg steht den Einnahmen ein "massiver Ausbau der Wohnbauleistungen" gegenüber: 2018 werde das Ziel von jährlich 500 Wohnungen mit voraussichtlich 800 vollendeten bis Jahresende übererfüllt. "Jeder Euro wird gebraucht", heißt es aus Vorarlberg. Die rund 150 Millionen Euro, die heuer in die Förderung von Neubauten und Sanierungen fließen, sind drei Mal so hoch wie Vorarlbergs Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag.

Deutlich mehr Mittel für Wohnbauförderung

Zwar unterscheiden sich die Förderungssysteme von Bundesland zu Bundesland deutlich, in Oberösterreich sind es zum Beispiel Darlehen, in Salzburg Einmalzahlungen. Wien und Salzburg verwenden den Wohnbauförderungsbeitrag zweckgebunden, in anderen Bundesländern erhöht er nur das Landesbudget.

Klar ist aber, alle Bundesländer geben deutlich mehr für den Wohnbau aus, als sie aus der Abgabe erhalten: In der Steiermark sind es aktuell 348,4 Millionen Euro, womit der Neubau von rund 1500 Wohnungen und 460 Einfamilienhäusern sowie Sanierungsförderungen finanziert werden. Der Ertrag aus dem Wohnbauförderungsbeitrag wird bei 143,8 Millionen Euro liegen. Und in Wien stehen 532 Millionen Euro an Wohnbauförderung prognostizierte 260 Millionen Euro aus dem Wohnbauförderungsbeitrag gegenüber. Und die beiden Bundesländer sind damit keine Ausnahmen, wie die Grafik zeigt.