Zum Hauptinhalt springen

Gesetzesreparatur zur Familienbeihilfe-Kürzung

Von Petra Tempfer

Politik

Im September soll das Gesetz repariert werden, wonach behinderte Menschen nun weniger Geld erhielten.


Wien. Bezüglich der Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung, die Mindestsicherung oder andere Leistungen vom Staat beziehen, will das Familienministerium das entsprechende Gesetz im September reparieren, heißt es von diesem zur "Wiener Zeitung". Die Finanzämter seien am Mittwoch angewiesen worden, keine neuen Bescheide auszustellen und bereits ausgestellte nicht zu exekutieren. Betroffene, die schon um rund 380 Euro weniger pro Monat erhalten haben (Martin Schenk von der Armutskonferenz weiß von etwa 20 Fällen), bekommen das Geld laut Ministerium zurück - ob diese rückwirkend einen neuen Antrag stellen müssen oder die Auszahlung automatisch durch die Finanzämter erfolgen wird, sei noch unklar. Hintergrund für die Anfang Sommer den Finanzämtern übermittelte Information waren zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes aus 2013 und 2016, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Diese hatten sich allerdings auf einen subsidiär Schutzberechtigten und einen Häftling bezogen.

Laut Sozialrechtlern in der Armutskonferenz bräuchte es daher gar keine Gesetzesreparatur, sondern würde eine Weisung mit Sofortwirkung genügen, weil sich die Entscheidungen auf Menschen in Unterbringungen und nicht in Privathaushalten bezogen haben. Dafür, diese Rechtsauslegung auf Menschen mit Behinderung zu beziehen, gebe es keine Begründung.