Wien. Die von Opposition und NGO geäußerte Kritik an der von der Regierung vorgelegten und am Donnerstag im Umweltausschuss beschlossenen Novelle zum UVP-Gesetz ist für den Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer nachvollziehbar. Empörung hat die im Entwurf enthaltene Bestimmung hervorgerufen, dass nur noch NGOs mit mindestens 100 Mitgliedern Parteienstellung in UVP-Verfahren erhalten sollen.
Dafür sollen die Umweltorganisationen nach den Vorstellungen der türkis-blauen Regierung ihre Mitgliederlisten offenlegen. "Diese Offenlegung halte ich für unzulässig", sagte Mayer am Freitag. Sollte diese Bestimmung beschlossen werden, würde sie seiner Ansicht nach nicht halten, weil sie der Datenschutzgrundverordnung widerspreche.
Auch das von der ÖVP ins Treffen geführte Argument der Transparenz - nach schwedischem Vorbild - ist für den Verfassungsjuristen nicht haltbar. "Österreich hat europaweit das strengste Amtsgeheimnis - im Gegensatz dazu wird der 'gläserne Bürger' verlangt", meinte der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien im Gespräch mit der APA. Seiner Ansicht nach gebe es keinen gerechtfertigten Grund, Öffentlichkeit und Behörden darzulegen, wer Mitglied einer NGO ist. "Das kann nur dazu dienen, Druck auf Leute auszuüben - eine ganz unschöne Sache", konstatierte Mayer.
"Was die Größe von Umweltorganisationen angeht - da kann man argumentieren", meinte der Jurist. Für ihn ist vorstellbar, sehr kleine Organisationen mit nur zwei oder drei Mitgliedern von UVP-Verfahren auszuschließen, nicht jedoch solche mit 70 oder 80 Mitgliedern. "Die Zahl 100 ist durch nichts gerechtfertigt", sagte Mayer und gab gleichzeitig zu bedenken, dass Umweltorganisationen ohnehin schon jetzt die Anerkennung durch das Ministerium benötigen.