Wien. Mit einem Freispruch für den PR-Berater und Kabarettisten Rudolf Fußi sind am Dienstag am Wiener Landesgericht strafrechtliche Nachwehen der Affäre um Tal Silberstein zu Ende gegangen.

Fußi, der als Redenschreiber für Ex-Bundeskanzler und SPÖ-Spitzenkandidat Christian Kern in den Nationalratswahlkampf 2017 involviert war, hatte einer jungen Frau ruppige WhatsApp-Nachrichten geschickt. Diese wurden von der Oberstaatsanwaltschaft Wien als Nötigung qualifiziert, Fußi landete daher auf der Anklagebank.

Er hatte die Empfängerin der Nachrichten verdächtigt, interne Unterlagen aus dem SPÖ-Wahlkampf der ÖVP zugespielt zu haben. Sie war im November 2016 vom umstrittenen israelischen Politikberater Silberstein, den Kerns Wahlkampfteam mit an Bord geholt hatte, als Übersetzerin angestellt worden. Silberstein sollte Kern das Kanzleramt sichern, stattdessen wurde er im August 2017 in seiner Heimat unter Korruptionsvorwürfen festgenommen. Seine Übersetzerin stand plötzlich ohne Job da, ihre Bemühungen, bei der SPÖ unterzukommen, scheiterten.

14 Nachrichten in 7,5 Stunden


In weiterer Folge landeten Parteiinterna in der Öffentlichkeit, was Fußi in Rage versetzte. Für ihn stand fest, dass nur Silbersteins ehemalige Übersetzerin die Details geleakt haben konnte. Daher schickte er ihr am 5. Oktober innerhalb von 7,5 Stunden 14 Textnachrichten. Zunächst schrieb er: "Egal, was dir die ÖVP dafür gegeben hat. Ich gebe dir das Doppelte und sorge dafür, dass dir rechtlich nichts passieren wird." Als die Adressatin nicht reagierte, wurde Fußi unfreundlicher: "Sie (die SPÖ, Anm.) haben deine Telefonprotokolle. Und klagen dir den Arsch weg." Und weiter: "Sie werden nie eine Ruhe geben. Morgen Deal oder ich kann dir nicht mehr helfen." Zuletzt hieß es: "Die klagen dich in Grund und Boden und zerren dich durch die Arena."

Die 27-Jährige versicherte als Zeugin unter Wahrheitspflicht, die Daten nicht abgezapft zu haben. Am Ende kam der Richter zu dem Schluss, dass die inkriminierte Nötigung nicht gegeben war. Die Nachrichten hätten "keine konkreten Drohungen" enthalten. Fußi habe sich "kantiger Formulierungen" bedient, es habe sich dabei aber um "situationsbedingte Unmutsäußerungen" und keine Einschüchterungsversuche gehandelt. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.