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Kopftuchverbot: Länder am Zug

Von Karl Ettinger

Politik
Fotografische Auseinandersetzung mit dem Kopftuch.
© Weltmuseum

Die Bischöfe stellen die Sinnhaftigkeit in Frage, die Regierung hält am Plan fest.


Wien. Gegen die Einführung eines Kopftuchverbots in Österreichs Kindergärten gibt es jetzt massive Einwände der katholischen Bischöfe. Für die Bischofskonferenz stellt sich die Frage, "ob überhaupt ein Regelungsbedarf besteht", wurde in einer Stellungnahme zum Gesetzesplan der Bundesregierung deponiert. Am Mittwoch ist die Begutachtungsfrist zu Ende gegangen.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hat die weitere Auszahlung der Mittel für die Kinderbetreuung in Höhe von 142,5 Millionen Euro an das Verbot von Kopftüchern in Kindergärten geknüpft. An den Ländern wird es laut dem Gesetzesentwurf für eine neue Bund-Länder-Vereinbarung für die Jahre 2018/19 bis 2021/22 liegen, "Sanktionen" bei Verstößen vorzunehmen.

Am Rande des Ministerrats wurde von Regierungsseite auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" grundsätzlich bekräftigt, dass man das Kopftuchverbot umsetzen will. Dabei ging es allerdings nicht um Details im Rahmen der Begutachtung.

Länder müssen Sanktionenbei Verstößen regeln

Die umstrittene Bestimmung zu einem Kopftuch-Verbot in Kindergärten findet sich im Artikel 3 des Entwurfs. Wörtlich heißt es dort: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Dies dient der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau."

Wird das Verbot nicht eingehalten, so müssen die Bundesländer, die für die Kindergärten zuständig sind, nicht näher definierte "Maßnahmen" in die Wege leiten. "Die Länder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Verstöße gegen ein solches Verbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu sanktionieren", lautet die Formulierung im Gesetzesentwurf.

Von ÖVP-Länderseite hat es dagegen keine Ablehnung gegeben. Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), der turnusmäßige Vorsitzende der Konferenz der Landeshauptleute, erklärte nun der "Wiener Zeitung" bei der Sitzung der Bildungsreferenten der Länder habe man damit "kein Problem gehabt". Grund dafür ist, dass es in den meisten Bundesländern keine oder kaum Mädchen mit Kopftüchern in Kindergärten gibt.

Genau in diesem Punkt haken jedoch die deutlichen Bedenken der Bischofskonferenz ein. Man unterstütze zwar das Anliegen der Regierung einer pädagogischen Förderung und Integration aller Kinder. Man teile zwar auch "die Sorge, dass die Integration von Mädchen durch das Tragen eines Kopftuches im Kindergarten erschwert sein kann".

Die katholischen Bischöfe zweifeln daran, ob es sich um ein "in signifikantem Ausmaß auftretendes Problem" handelt. Gesetzliche Grundlagen sollten aber nur dann erlassen werden, wenn es einen Regelungsbedarf gebe. Dieser sei aber bisher "nicht eindeutig erhoben" worden, wird beklagt.

Die Bischöfe orten nicht nur "offene Fragen", sondern melden "Zweifel an der Sinnhaftigkeit" des geplanten Kopftuchverbots an: "Ist die geplante Regelung die geeignete Maßnahme, um das angestrebte Ziel zu erreichen?" Darüber hinaus gaben die Bischöfe zu bedenken, dass es sich um einen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte handle. Konkret seien die Religionsfreiheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Erziehungsrecht der Eltern berührt.

Der Verfassungsdienst beim Justizministerium hat hingegen ein Kopftuchverbot vorab, was die Grundrechte betrifft, als zulässig angesehen. Ein derartiges Verbot religiöser Kopfbedeckungen müsse aber für alle Glaubensrichtungen gelten.

Bildungsministerium ist für eine breite Diskussion

Bildungsminister Heinz Faßmann, dessen Ressort den Entwurf zur Begutachtung ausgeschickt hat, steht grundsätzlich hinter dem Ziel. Die geplante Neuregelung habe "natürlich einen Symbolcharakter", heißt es im Ressort. "Das entbindet uns nicht einer breiten Diskussion", wurde der "Wiener Zeitung" im Bildungsministerium erklärt. Diese Diskussion soll auf parlamentarischer Ebene geführt werden. Vorerst würden jetzt einmal alle Stellungnahmen gesichtet. Ein genauer Termin für den Beschluss der Bund-Länder-Vereinbarung zur Kinderbetreuung ist damit offen. Auf den Einwand, es gäbe in Kindergärten kaum Mädchen mit Kopftuch, hat er bisher mit dem Hinweis geantwortet, es dürften umgekehrt gesellschaftliche Errungenschaften nicht in Frage gestellt werden.

Das Kopftuchverbot ist Teil des Gesetzespakets zur Elementarpädagogik. Dieses schreibt unter anderem weiter den verpflichtenden Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schulbeginn fest. Es geht auch um die verstärkte sprachliche Frühförderung in Kindergärten, den Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren sowie eine einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und Tagesmütter.