Wien. (dg/ett) 180 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung, Vermittlung der Grundwerte in Österreich und ein Kopftuchverbot in Kindergärten - die Bundesregierung hat am Mittwoch die neue 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung im Ministerrat beschlossen. Die Vereinbarung, die im Sommer ausgelaufen war, wird kommende Woche dem Nationalrat vorgebracht und bis Ende des Jahres dem Bundesrat vorgelegt. Dann muss sich noch die neun Landtage passieren. In Kraft treten soll sie dann rückwirkend ab dem 1. September.
Vor allem das geplante Kopftuchverbot für Mädchen im Kindergarten ist umstritten. Die Bundesregierung hatte das Verbot als Bedingung für die 142,5 Millionen Euro - 38 Millionen müssen die Länder zuschießen - für den Ausbau der Kinderbetreuung angeführt. Die Länder müssen jetzt "Maßnahmen" setzen, um Verstöße gegen das Kopftuchverbot gegenüber den Erziehungsberechtigten zu "sanktionieren", meinte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch vor dem Ministerrat.
Entgegen aller Kritik ist die Bundesregierung mehr als zufrieden mit beschlossenen Verbot. Bundeskanzler Sebastian Kurz zeigte sich erfreut über die geplante Wertevermittlung und das Kopftuchverbot. Strache lässt sich durch Einwände, dass in den Bundesländern für eine gesetzliche Regelung kein Bedarf bestehe, weil es kein Mädchen mit Kopftuch im Kindergarten gäbe, nicht beirren. Im urbanen Bereich ist das seiner Ansicht nach anders.
Ganz anderer Meinung ist naturgemäß die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). Sie spricht von einem "Phantomphänomen" und warnt vor Diskriminierung und einer Einschränkung der Religionsfreiheit. Innerhalb der Glaubensgemeinschaft sei das Kopftuch in diesem Alter kein Thema. Gleichzeitig werde den Kindern gezeigt, dass das "freie Ausüben einer Religionspraxis" im Kindergarten nicht akzeptiert werde. "Dadurch wird empfindlich in die Identitätsbildung des Kindes eingegriffen", heißt es in der Stellungnahme.
Auch die katholische Kirche hat wenig Freude mit dem geplanten Verbot. Die katholischen Bischöfe hatten massive Zweifel angemeldet, ob eine solche Regelung notwendig sei, weil der Bedarf dafür bisher in Österreich "nicht eindeutig erhoben" worden sei. Außerdem wandte die Bischofskonferenz ein, es handle sich bei dem Kopftuchverbot um einen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte, die die Religionsfreiheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Erziehungsrecht der Eltern berührt würden.