Österreich schränkt konsularischen Schutz ein
In Österreich beschloss der Ministerrat unter Türkis-Blau im März eine Änderung im Konsulargesetz. Damit sollte Staatsbürgern, die sich einer Terrororganisation im Ausland angeschlossen haben, konsularischer Schutz vor Ort verweigert werden. Im April verabschiedete der Nationalrat das Gesetz. Dort ist aber nicht von Dschihadisten oder anderen Radikalen die Rede. So heißt es, Behörden könnten den konsularischen Schutz einschränken oder ablehnen bei "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit". "Die Bestimmungen des Gesetzes sind auf alle Österreicher anwendbar", sagt die Sprecherin des Außenministeriums. Schwieriger ist die Situation mit jenen Kämpfern, die selbständig nach Österreich kommen. Sie dürfen nach derzeitigem Recht zurückkehren. Das Erbe des IS ist also noch lange nicht aufgearbeitet.