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Der Zug vors Gericht als moderne Kriegsführung

Von Konstanze Walther

Politik

Alle gegen einen: China wird gerade mit Corona-Klagen eingedeckt. Das Land sei verantwortlich für den Schaden und die Toten, so der Vorwurf.


Peking/Washington/Rom. Juristische Nachwehen sind - wenn Geld keine Rolle spielt - ein beliebtes Mittel, um den Fokus auf den vermeintlichen "Gegner" zu legen - und weg von sich selbst. Das kann eine PR-Aktion sein. Jemand anderer sei schuld. Im Englischen ist dafür das Kofferwort "Lawfare" gebildet worden - aus law, dem Gesetz, und warfare, die Kriegführung: Das Ziehen vor Gericht ist der moderne Zug in den Krieg.

Allerdings können Klagen auch eine Absicherung der eigenen Position sein. Angriff zur Selbstverteidigung, in gewisser Weise. Bei Unternehmen muss der Vorstand bei einer etwaigen Schädigung alle Mittel ausschöpfen. Sonst muss er sich wiederum selbst vor dem Aufsichtsrat verantworten und schlimmstenfalls den nicht geltend gemachten Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Für wiederkehrende Schadensereignisse wie Hagel oder dergleichen gibt es bekanntlich Versicherungen. Für eine globale Pandemie nicht. Und so bläst man weltweit, von Missouri bis zu den Dolomiten, derzeit zum juristischen Angriff.

Der Hauptbeklagte ist der chinesische Staat. Denn Peking hätte doch mehr machen können, um den Corona-Ausbruch einzudämmen, man hätte zumindest die internationale Gemeinschaft früher informieren müssen. Oder?

Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Missouri, Erik Schmitt, erhob eine zivilrechtliche Klage gegen Peking. China hätte Whistleblower mundtot gemacht, die Ansteckungsgefahr des Virus wurde verschleiert, und das führte zu den wirtschaftlichen Einbußen und den hohen Todesraten in Missouri. Auch in anderen US-Gerichten sind Sammelklagen gegen China eingereicht worden.

Hätte, könnte, wäre . . .

In den italienischen Dolomiten hat ein Hotel ebenfalls eine Klage gegen das chinesische Gesundheitsministerium eingereicht. Das Hotel wäre zwischen dem 18. und 22. März ausgebucht gewesen - da hätte der alpine Ski World Cup von der Bühne gehen sollen. Daraus ist allerdings nichts geworden. Das Hotel will nun dafür Entschädigungen.

Auch der italienische Verbraucherschutzverein Codacons erwägt eine Sammelklage gegen die chinesische Regierung - man würde den Weg durch die US-Gerichte beschreiten, wenn sich hier Möglichkeiten auftun.

Das dürfte aber schwierig werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem Gutachten skeptisch zu US-Schadensersatzklagen gegen China geäußert. In dem Papier heißt es, dass sich die Pflichtverletzung eines Staates kaum als ausschließliche Ursache eines eingetretenen Schadens beweisen lasse. "Zwischen dem Ausbruch des Virus in China und dem konkreten Schadensereignis (zum Beispiel einem Geschäftskonkurs) in den USA stehen zahlreiche Handlungen und Ereignisse, die das Schadensereignis nachhaltig (mit) beeinflusst haben könnten." Es wäre praktisch nicht möglich, zu unterscheiden, welche Schäden durch die Versäumnisse des beklagten Staates verursacht oder durch "ein etwaiges Pandemie-,Missmanagement‘ des klagenden Staates hervorgerufen, getriggert oder vergrößert" worden seien, zitiert die Deutsche Presse-Agentur das Gutachten.