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Supreme Court: Macht oder Ideal

Von Konstanze Walther

Politik

Eine Gruppe Demokraten will den derzeit konservativ dominierten Obersten Gerichtshof der USA um vier Sitze erweitern. Eine von US-Präsident Joe Biden eingesetzte Kommission diskutiert zudem eine Befristung des Richteramts.


Der Oberste Gerichtshof in den USA ist eine heikle Institution. Denn das Gericht ist nicht nur für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zuständig. Aufgrund des "Case-Law"-Systems muss das Gericht auch Recht zum Teil eigenständig schaffen. Während in Kontinentaleuropa etwa der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch als Politikum gehandhabt wird, wurde er in den USA als juristische Frage gesehen. Dass Frauen legal abtreiben können, wurde bei der Entscheidung "Roe v. Wade" 1973 mit dem Recht auf Privatsphäre begründet, das wiederum im vierten Verfassungszusatz verankert ist.

In einer idealen Welt orientieren sich die Obersten Richter immer streng am Buchstaben der Verfassung. Doch die Tatsache, dass alle neun Richter nicht immer derselben Meinung sind, obwohl sie dieselbe Verfassung interpretieren, deutet schon darauf hin, dass es auch auf die Auslegung ankommt. Und die ist immer ein wenig subjektiv. Hier können auch persönliche Meinungen und Präferenzen der Richter eine Rolle spielen - unbewusst oder bewusst.

Und diese Meinungen sind seit der Präsidentschaft von Donald Trump mit 6:3 deutlich konservativer als liberal.

Um den weltanschaulichen Ausgleich am Supreme Court wieder herzustellen, haben sich nun ein paar demokratische Kongressabgeordnete zusammengetan und am Donnerstag den Vorschlag präsentiert, aus den neun Richtersitzen 13 zu machen. Anders ist ein Gleichgewicht bei den - per Verfassung - auf Lebenszeit ernannten Richtern nicht auf die Schnelle herzustellen.

Dass es just neun Richter sind, die am Obersten Gericht sitzen, ist mehr oder weniger Zufall. Die Erweiterung -"packing the Supreme Court" - wurde immer wieder diskutiert, immer natürlich aufgrund von politischen Motiven. Als elegant gilt das nicht.

Zwei Theorien zur Besetzung

Und so haben sich, was die Besetzung des Obersten Gerichtshofs betrifft, zwei Gruppen herauskristallisiert. Die einen stellen die Unabhängigkeit der Richter in den Vordergrund. Patricia Lee Refo, Präsidentin der US-Anwaltskammer, hat in einem Interview mit der "Wiener Zeitung" herausgestrichen, dass der Supreme Court die von Trump betriebene Anfechtung der Präsidentschaftswahlen nicht zugelassen hat. Und das, obwohl drei der neun Richter von Trump ernannt worden sind.

Diese Unabhängigkeit in der Sache wird durch die Ernennung auf Lebenszeit garantiert - die die Juristen auch vor etwaigen Repressalien schützt, sollten sie eben nicht so stimmen, wie von ihnen "erwartet" wird.

Dann gibt es die andere Gruppe, denen die hehre Idee der Unabhängigkeit in der Praxis nicht reicht. Hier hatten zuletzt die republikanischen Senatoren Pflöcke eingeschlagen. Sie haben 2016 durch ihre damalige Senatsmehrheit verhindert, dass der Demokrat Barack Obama im März 2016 einen Richter nachbesetzen konnte. Das Argument damals: Obamas Amtszeit würde bei der Wahl im November de facto auslaufen, nur der neu gewählte Präsident solle das Privileg haben, einen Richter zu nominieren.

Als die liberale Richterin Ruth Bader Ginsburg im Herbst 2020 verstarb, störte ihr eigenes Argument die Republikaner aber wenig: Mit Amy Coney Barrett wurde eine konservative Juristin eine Woche vor den Präsidentschaftswahlen im Obersten Gericht installiert, der dritte Personalcoup unter Trump.

Der demokratische Präsident Joe Biden hat in der vergangenen Woche immerhin eine Kommission zur Reform des Supreme Court eingesetzt. Diskutiert wird die Gesamtzahl der Richter sowie die etwaige Befristung der Amtszeit.

Richterin Ginsburg hatte zu jenen gehört, die die Unabhängigkeit des Gerichts über alles stellten. Eine Erhöhung der Richterzahl würde den Supreme Court vor allem "parteiisch" wirken lassen, erklärte sie in einem Interview 2019. Vor der Befristung der Amtszeit hielt sie noch weniger, machte sich da aber keine Sorgen: "Die Ernennung auf Lebenszeit ist verfassungsmäßig garantiert. Und die Verfassung lässt sich nicht so leicht ändern."