Je nach Bedarf und Qualifikation werden Verträge vergeben. Die Arbeitsverträge reichen von Stundenverträgen bis zur Pragmatisierung. Studenten können sich für ein unbezahltes Praktikum bewerben. Man kann auch innerhalb des Systems transferiert werden, ohne seinen Status zu verlieren.
Es gibt zwei verschiedene Kategorien von Beamten: "General Service" (allgemeiner und mittlerer Dienst) und "Professionals" (höherer Dienst). Etwa ein Drittel der Angestellten sind "Professionals". Dies sind Wirtschafts- und Verwaltungsfachleute, Soziologen, Juristen, Naturwissenschafter und Journalisten. Mitarbeiter der "General Service"-Kategorie sind Sachbearbeiter, Bürokräfte, Sicherheitskräfte, Facharbeiter oder leisten sonstige Unterstützungsarbeiten.
Die Vereinten Nationen werden für die angeblich großzügigen Gehälter und Vergünstigungen, die sie ihren Angestellten gewähren, kritisiert. Kritiker behaupten auch, dass die Angestellten der UNO von Steuern befreit seien und Privilegien wie Wohnbeihilfe, Schulgeld und freies Parken genießen.
Einige Fakten: Als Vergleichsgrundlage dient der bestbezahlte öffentliche Dienst, um gegenüber Hochlohnländern konkurrenzfähig zu bleiben. Die Gehälter werden 12-mal jährlich bezahlt, während z. B. in Österreich 14 Monatsgehälter und in Deutschland 13 im Jahr üblich sind.
Auch UNO-Beamte zahlen Steuern in Form von Abgaben an die UNO (staff assessment), die diese an die jeweiligen Mitgliedsstaaten zurückzahlt. Diese Abgabe richtet sich nach dem Einkommen; die Höhe entspricht etwa der Lohnsteuer. Entgegen allen nationalen Steuersystemen können dabei keine Abzüge geltend gemacht werden. Angestellte in der "General-Service"-Kategorie werden in der Landeswährung des jeweiligen Amtssitzes entlohnt. "Professionals" werden weltweit in Dollar bezahlt.
Zur Frage der Privilegien: UNO-Mitarbeiter genießen normalerweise eine "funktionale Immunität", d. h. sie sind im Hinblick auf die Arbeit ihrer Organisation in jedem Land vor Strafverfolgung geschützt. Darüber hinaus haben sie meist keine Vorrechte und sind allen Gesetzen des Gastlandes unterworfen. Als "Courtoisie" gewähren manche Länder den Mitarbeitern internationaler Organisationen das Recht auf steuerfreie Einfuhr von Waren. Zu diesem Zweck sind im Einkaufszentrum des VIC steuerfreie Artikel erhältlich.