Die Resolution 1882 wurde am 12. Februar 2002 in Form eines Zusatzprotokolls zur geltenden Kinderrechtskonvention von 1990 von den Vereinten Nationen angenommen und von bisher 143 Staaten ratifiziert. Damit wurde das Mindestalter für die Teilnahme an Kampfhandlungen von bisher 15 auf 18 Jahre heraufgesetzt sowie die Zwangsrekrutierung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten.

Um anhaltende Verstöße gegen den Kinderschutz besser dokumentieren und verfolgen zu können, wurde von der UNO am 15. August 2009 ein zweites Zusatzprotokoll beschlossen. Darin wird der Generalsekretär beauftragt, dem Sicherheitsrat jährlich eine "Schwarze Liste" von bewaffneten Gruppierungen vorzulegen, die Kinder als Soldaten einsetzen, töten, sexuell missbrauchen oder verstümmeln. Ferner fordert die Resolution 1882 den UNO-Generalsekretär auf, das Thema Kinder und bewaffnete Konflikte in allen Länderberichten als spezifischen Aspekt zu berücksichtigen. Wird diese Vorgabe verletzt oder missachtet, kann der Sicherheitsrat auf Basis der Resolution 1612 (von Juli 2005) Sanktionen gegen Länder, die die illegale Rekrutierung von Kindersoldaten oder andere schwerste Kinderrechtsverletzungen dulden, erlassen.