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Zu weit weg

Von Konstanze Walther

Politik

Dschihadismus: Die zwei in Österreich festgenommenen Mädchen sind wieder auf freiem Fuß. Das Gericht konnte in ihrer Zugfahrt keine "ausführende Handlung" zur Terror-Beteiligung sehen.


Salzburg. Doch noch keine strafbare Handlung: Ein paar E-Mails und eine Zugfahrt alleine, meilenweit weg von dem angeblichen Zielort, reichen zumindest in Österreich nicht, um sich der Mitgliedschaft einer Terror-Vereinigung schuldig und damit strafbar zu machen.

Das ist die Auffassung der zuständigen Haftrichterin des Landesgericht Salzburgs: Wie berichtet, wurden am Wochenende zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren festgenommen, die im Dezember an der ungarisch-rumänischen Grenze aus dem Zug gefischt und von den Behörden wieder zurück nach Österreich geschickt worden waren. Die Salzburger Polizei hatte eine Fahndung eingeleitet, nachdem die Familie der 16-Jährigen am 29. Dezember eine Abgängigkeitsanzeige erstattet hatte.

Die beiden Mädchen wollten sich angeblich der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) insofern anschließen, als sie sich offenbar pauschal IS-Kämpfern als zukünftige Ehefrauen anboten. So weit der Vorwurf. Am Samstag wurden die Mädchen in Salzburg und in Oberösterreich festgenommen. Am Dienstag wurden sie der zuständigen Haftrichterin in Salzburg vorgeführt.

Richterin sieht "straflose Vorbereitungshandlung"

Doch die zuständige Haftrichterin in Salzburg gab nun dem Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft nicht statt. Denn die Tat, die den Mädchen laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, sei noch nicht erfüllt worden. Die Zugfahrt sei nach Ansicht der Richterin eine "straflose Vorbereitungshandlung" gewesen, erklärt die Sprecherin des Salzburger Gerichts, Christina Rott, gegenüber der "Wiener Zeitung". Mit anderen Worten: Man könne noch nicht einmal einen strafbaren Versuch erkennen. Das entspricht auch der Einschätzung der Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf (die "Wiener Zeitung" berichtete).

"Kontaktaufnahme über Fernkommunikationsmittel"

Die beiden Mädchen wurden am Dienstag auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg kündigte an, gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg Beschwerde einzulegen. Darüber hätte dann das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden.

Konkret wird den Teenagern in den Worten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich "durch Kontaktaufnahme über elektronische Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Anm.) zur Ehe mit aktiven, ihnen bis dahin nicht bekannten Kämpfern der Terrororganisation Islamischer Staat, zur Reise in den Nahen Osten und in weiterer Folge zur Betreuung der zukünftigen Ehemänner bereit erklärt zu haben." Sie hätten ihr Ansinnen bereits dahingehend in die Tat umgesetzt, dass sie sich mit einem Zug in Bewegung setzten.

"Wenn jemand pauschal anbietet, sich mit einem nicht näher bekannten Kämpfer zu verehelichen", fördere das die terroristische Vereinigung, präzisierte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, die Position der Behörde.

Zum aktuellen Stand der Ermittlungen hielt sich Holzleitner bedeckt. Insbesondere die Frage, ob die 16-jährige Tschetschenin aus der Stadt Salzburg weitere Aktivisten und auch die mit ihr in Rumänien aufgegriffene 17-Jährige aus Oberösterreich für den IS rekrutiert hat, wollte er nicht beantworten. "Ich kann das nicht bestätigen, aber es steht im Raum, dass sie mehrere Personen kontaktiert hat." Diesfalls würde ein anderer Paragraf zur Anwendung kommen und einer eventuellen Terrorismus-Anklage mehr Gehalt verleihen.