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"Ein Gegengewicht schaffen"

Von Konstanze Walther

Politik

Transnationale Unternehmen genießen den Schutz internationaler Abkommen. Die Menschenrechte, die von ihnen verletzt werden, nicht.


Wien/Genf. Was hat ein französischer Energiekonzern mit Flüchtlingen aus Myanmar zu tun? Oder ein britischer Konzern mit Lungenkrebs in Südafrika?
Absolut gar nichts, sagen die Konzerne. Doch, so einiges, sagen die gerichtlichen Dokumente und die außergerichtlichen Einigungen. Manchmal sogar ein gerichtliches Urteil.

Der französische Konzern Total S.A. war in den 1990er Jahren einer der größten Stakeholder eines Pipeline-Projekts in Myanmar. Das Land war damals eine Militärdiktatur und wurde international kritisiert wegen seiner Zwangsarbeit und anderen Menschenrechtsverletzungen. Im Jahr 2002 wurde Total von Flüchtlingen aus Myanmar in Frankreich, Sitz der Zentrale des Konzerns, geklagt. Die Vorwürfe: Total habe die Militärjunta moralisch, logistisch und finanziell unterstützt. Der Konzern hätte sich mitschuldig an der Zwangsarbeit gemacht.

Im Ergebnis haben sich 2005 Total und die NGO Sherpa schließlich geeinigt - auf die Zahlung von 5,2 Millionen Euro in einen Solidaritätsfonds. Das strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt - mit dem Verweis, dass Zwangsarbeit unter französischem Gesetz kein strafrechtlich verfolgbarer Tatbestand ist.

Im Fall des britischen Energiekonzerns Cape plc geht es um Fahrlässigkeit sowie um das Versagen, Arbeiter in Südafrika vor giftigen Substanzen zu warnen und zu schützen. Cape plc ließ in den 1980er Jahren Asbest in südafrikanischen Minen abbauen sowie weiterverarbeiten ohne Schutzvorkehrungen zu treffen, obwohl die schädlichen Folgen seit den 1960er Jahren bekannt sind. Arbeiter sowie angrenzende Gemeinden verzeichneten in Folge einen Anstieg an Lungenkrankheiten, der weit über dem Durchschnitt liegt. Als Cape plc schließlich geklagt wurde, konnte man sich jahrelang nicht darauf einigen, welches Gericht nun zuständig sei. Cape behauptete, nachdem es sich um fast nur südafrikanische Betroffene handle, wäre es doch besser, den Fall in Südafrika zu verhandeln. Während des jahrelangen gerichtlichen Gezerres sind rund eintausend der Betroffenen gestorben.

Nur in einem Fall entschied das Gericht in London schließlich, dass der Mutterkonzern eine "direkte Fürsorgepflicht" für die Arbeitnehmer des Tochterunternehmens hatte (der Fall "Chandler").

Nur Sache der Tochter?

Die erwähnten Fälle sind zumindest gerichtsanhängig geworden. Die Problematik - Unternehmen aus Industrieländern lassen sich über Töchter oder Partnerfirmen in Ländern des globalen Südens "vertreten" - ist weit verbreitet. Der Profit wandert in die Zentrale, die aber nichts mit den diversen Menschenrechtsverletzungen vor Ort zu tun haben will.

Das könnte sich ändern. Seit Montag dieser Woche werden in Genf die Verhandlungen für ein verbindliches UN-Abkommen zur Verantwortung von Konzernen fortgesetzt. Der UN-Prozess zur spezifischen menschenrechtlichen Verantwortung von (transnationalen) Konzernen wurde 2014 von Ecuador und Südafrika im UN-Menschenrechtsrat initiiert. Derzeit wird darüber beraten, wie man Betroffenen Zugang zu Rechtsmitteln verschaffen kann.

"Die zugrunde liegende Debatte existiert schon seit Jahrzehnten. Das, was nun wirklich neu ist, ist die erstarkende Zivilgesellschaft, die sich immer mehr dieses Themas annimmt und so Druck ausüben kann", erzählt Marco Gandarillas im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Gandarillas gehört zu jenen, die deswegen nach Genf gereist sind, um die Delegation seines Landes sowie die Mitglieder der Zivilgesellschaft zu unterstützen. Gandarillas ist Leiter des bolivianischen Zentrums für Dokumentation und Information (Cedib) in Cochabamba, Bolivien. "Der Fokus liegt immer mehr auf den Handlungen von transnationalen Unternehmen", meint Gandarillas. Dank der ständig wachsenden Vernetzung der globalen Welt bleiben Verfehlungen von Unternehmen nicht lange unbemerkt. Doch die internationale Aufmerksamkeit reicht nicht aus, es fehlt die Durchsetzbarkeit von Rechten.

Nicht greifbarer Goliath

Wer hat schon die Zeit, das Geld, und das Know-how, Unternehmen, die einem fremden Sprachraum angehören, über die Grenzen hinweg, bis nach Hause in deren Firmenzentrale zu verfolgen? Dass es möglich sein muss, zeigt, dass die Gewinne schließlich auch denselben Weg über die Ländergrenzen hinweg nehmen. "Das internationale Wirtschaftsrecht räumt transnationalen Unternehmen viele Rechte und Möglichkeiten ein", sagt Gandarillas. "Es ist wichtig, ein internationales Gegengewicht auf der Seite der Menschenrechte zu schaffen. Sonst werden die kommerziellen Rechte immer stärker sein."

Natürlich geht es bei juristischen Personen vor allem ums Geld. Eine kleine Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung vor Ort, die womöglich zu einem günstigen Zeitpunkt Konkurs anmeldet, ist für die Betroffenen nicht unbedingt ein faires Gegenüber. Falls es die lokalen Gesetze und Gerichtsbarkeiten überhaupt ermöglichen, hier seine Rechte durchzusetzen, wird am Ende des Tages die Ausbeute nicht unbedingt in einer Höhe ausfallen, die die beklagte Vertreibung vom Land oder die tödlichen Krankheiten ansatzweise aufwiegen kann.

Hätten die Länder des globalen Südens einen Vertrag auf UN-Ebene im Rücken, wäre es viel leichter, finanzielle Ansprüche durchzusetzen. Doch so ein Konsens ist weit entfernt. Trotzdem sei es wichtig, dass das Thema auf internationaler Ebene, eben wie jetzt in Genf, diskutiert wird, meint Gandarillas, um die Aufmerksamkeit für die Problematik zu erhöhen. "Viele Länder der entwickelten Welt machen bei der Diskussion in der UN gar nicht mit. Etwa Europa. Die USA boykottieren diese Vorschläge ganz offen", sagt Gandarillas. Es seien also nur die Länder des globalen Südens, die versuchen, das voranzutreiben. "Dazu gehören etwa Ecuador, genauso wie mein Land, Bolivien, ein paar afrikanische Länder, aber dazu kommt eben zunehmend die globale Zivilgesellschaft."

Die Initiative für einen Vertrag auf UN-Ebene wurde 2014 von dem damaligen Präsidenten Ecuadors, Rafael Correa, eingebracht. Die Verantwortung von transnationalen Konzernen bleibt für Ecuador außenpolitisch aber auch unter Correas Nachfolger Lenin Moreno ein Thema mit Priorität. "Jede Initiative, die im Bereich der Menschenrechte gefasst wird, hat keine Chance, wenn sie mit dem internationalen Wirtschaftsrecht widerstreitet, das eben stärker ist", erzählt Gandarillas. Dazu zählen Abkommen bei der WTO, der internationalen Organisation für Handel, sowie die bilateralen Abkommen zum Schutz von Investitionen. "Wenn es zu einem Prozess kommt, genießen die Unternehmen mehr Schutz. Abgesehen davon, dass die Unternehmen mehr Geld, Macht, und Ressourcen zur Verfügung haben, als unsere Länder", urteilt Gandarillas. "Wir wollen, dass Unternehmen sich nicht dahinter verstecken können, dass nur ihre Töchter vor Ort für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können."

Die derzeit schlimmsten Unternehmen in Sachen Menschenrechtsverletzungen kommen laut Ganderilla übrigens aus China.

Und gerade chinesische Unternehmen sind derzeit in Lateinamerika sehr aktiv. Das führt dazu, dass Staatschefs von Ländern wie Ecuador und Bolivien zwar nach außen hin auf die Verantwortung von Unternehmen pochen, aber die Türen nach innen trotzdem weit für jene aufmachen, die einen besonders schlechten Ruf haben. "Es sind Länder, die ihre Wirtschaftsaktivitäten stark auf den Abbau von Rohstoffen aufgebaut haben", erklärt Ganderilla. "Es sieht nicht nur aus wie ein Widerspruch. Es ist ein Widerspruch."

Marco Gandarillas prangert als Direktor von Cedib, Partnerorganisation der Dreikönigsaktion, immer wieder das Verhalten von Unternehmen an. Der Bolivianer ist zu den UN-Gesprächen nach Genf gereist und hat Station
in Wien gemacht.