Wien. Das umstrittene Bauprojekt am Heumarkt muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Dienstag entschieden. Bei der Wertinvest Hotelbetriebs GmbH des Unternehmers Michael Tojner, die den Bau betreibt, ist man nach dem Urteil außer sich. Die Firma hat angekündigt, sich nun an den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof wenden zu wollen. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger erklärte gegenüber der "Wiener Zeitung", dass die Gerichtsentscheidung gut begründet und schlüssig sei. Er räumte dem Erkenntnis gute Chancen ein, auch vor den Höchstgerichten zu halten.
In der Entscheidung gab das BVwG der Beschwerde von Anrainern und der Umweltschutzorganisation "Alliance For Nature" Folge. Sie hatte sich gegen den Bescheid der Wiener Landesregierung gerichtet, in dem entschieden wurde, dass für das Heumarkt-Projekt kein UVP-Verfahren durchzuführen sei. Die Projektgegner sind anderer Ansicht: Sie beanstandeten unter anderem, dass die Überschwemmungsgefahr steige, durch die Vergrößerung der Parkgarage die Luftverschmutzung zunehme, ein Teil der Lothringerstraße neu errichtet werde und daher ein UVP-Verfahren sehr wohl notwendig sei.
Wertinvest bekämpft Entscheid
Während sie bei diesen Punkten kein rechtliches Gehör fand, war es ein anderer Vorwurf, der verfing. Nämlich jener, dass das Vorhaben die "Unesco-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien" beeinträchtige. "Das Vorhaben stellt im Fall seiner Realisierung aufgrund von Masse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline dar", erklärte das BVwG. Damit widerspreche es den Ernennungskriterien des Welterbeareals "Historisches Zentrum von Wien". Das BVwG hält daher in seinem Erkenntnis fest: "Für das Vorhaben ,Hotel InterContinental‘, ,WEV‘ und ,Heumarktgebäude‘ im 3. Wiener Gemeindebezirk ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen."
Die Wertinvest kündigte an, die Entscheidung zu bekämpfen: "Wir werden jetzt direkt VfGH und VwGH anrufen, um so zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage zu kommen", erklärte Projektleiterin Daniela Enzi.
Die Causa wird also noch die Höchstgerichte beschäftigen, das BVwG hat ausdrücklich die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Für die Wertinvest ist bereits jetzt klar: "Das Erkenntnis basiert auf einer für uns nicht nachvollziehbaren Auslegung der geltenden Rechtsnormen. Der zuständige Richter hat ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt."