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Volksanwalt-Kritik an Mindestsicherung

Von Sonja Gerstl

Politik
"Unzumutbare Verfahrensverzögerungen" wurden bei der Wiener Mindestsicherungen konstatiert.
© WZ/M. Ziegler

Wiener Mindestsicherung und Heimopferrente waren 2019 Fälle für den Volksanwalt.


Der ehemalige ÖVP-Parlamentarier, nunmehr Volksanwalt Werner Amon ließ am Montag keine Zweifel darüber aufkommen, wie sich die aktuelle Volksanwaltschaft inmitten der österreichischen Politlandschaft positioniert. Anlässlich der Präsentation des Berichts an den Wiener Landtag 2019 stellte Amon, gemeinsam mit seinen Kollegen Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ), klar: "Wir sind nicht die Staatsanwaltschaft oder der Rechnungshof. Wir sind Partner und Vermittler."

An die Volksanwaltschaft kann sich jeder wenden, der sich von einer Behörde nicht korrekt behandelt fühlt. In Wien haben das im Vorjahr 1198 Menschen gemacht. Das sind 12 Prozent mehr als 2018. In 283 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand fest, bei 471 Beschwerden sah man keinen Anlass für eine Beanstandung, in 505 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Diese darf laut Verfassung nämlich nur dann aktiv werden, wenn es für die Beschwerde keinen anderen Rechtsweg gibt, wie etwa eine Beschwerde bei einem Verwaltungsgericht. Inhaltlich fiel ein Großteil der Anliegen aus der Bevölkerung auf die Bereiche Mindestsicherung sowie Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Themen waren Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei und Gemeinde-, insbesondere Bau- und Raumordnungsangelegenheiten.

Nicht nachvollziehbar

Viele Anliegen betrafen, so heißt es, Bescheide, die für Betroffene oftmals nicht nachvollziehbar seien. Wie etwa im Fall einer Wienerin, die um Wohnbeihilfe angesucht hatte. Diese wurde ihr zwar genehmigt, auf dem Bescheid war allerdings nicht ersichtlich, wie die vergleichsweise geringe Höhe der Beihilfe berechnet wurde. "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes müssen Bescheide überprüfbar sein", sagt Amon. Daher wurde die Stadt Wien aufgefordert, in dieser Angelegenheit für Transparenz zu sorgen. Die Stadt habe auch reagiert und angekündigt, die Empfehlung im Zuge einer Reform der Wohnbeihilfe zu berücksichtigen.

Als ebenfalls problematisch bewerteten die Volksanwälte, dass man nur Behörden, nicht aber deren ausgelagerte Unternehmen wie etwa die Wiener Stadtwerke oder die Wiener Linien überprüfen darf. Hier fordere man künftig mehr Rechtsschutz, auch wenn die Zusammenarbeit mit den betreffenden Unternehmen in der Regel gut funktioniere. Wie etwa im Falle einer eigenen Grabdeckelgebühr bei Friedhofsdauergräbern. Die Friedhöfe Wien GmbH hat auf Anregung der Volksanwaltschaft ein vollständiges Leistungsverzeichnis offengelegt, in dem auch die Gebühren für Friedhofsdauergräber, die de facto seit 1950 nicht mehr vergeben werden (seither gibt es nur noch Laufzeitgräber), ersichtlich sind.

"Keine Hilfe für Heimopfer"

In den Zuständigkeitsbereich von Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) fallen gleich eine ganze Menge "Dauerbaustellen". Eine davon: die Heimopferrente. Diese wird Menschen gewährt, die zwischen 1945 und 1999 als Kinder in Wiener Heimen waren und dort Gewalt erfahren haben. Ob diese Renten in der Höhe von rund 350 Euro den Betroffenen zugesprochen werden, entscheiden Entschädigungskommissionen der Kirche oder der Bundesländer. In Wien hatte diese Kommission laut Achitz ihre Tätigkeit 2016 eingestellt, obwohl sich "bei weitem noch nicht alle Menschen gemeldet" hätten. Der Volksanwalt forderte daher die Wiedereinrichtung der Entschädigungskommissionen. "Wien ist das einzige Bundesland, in dem es derzeit keine Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder gibt, und in dem Betroffene keinen unbürokratischen und niederschwelligen Zugang zu Therapien haben", sagte der Volksanwalt.

Ebenfalls problematisch gestalte sich die Handhabe bei der Wiener Mindestsicherung. Die Rede ist von "unzumutbaren Verfahrensverzögerungen", abweisenden Bescheiden, gekürzten Zahlungen und Rückforderungen vermeintlicherweise zu Unrecht bezogener Gelder. Zudem würden das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das Wiener Sozialhilfe-Landesgesetz einander teilweise widersprechen. Das führe zu einer Rechtsunsicherheit für Betroffene, so Achitz. Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) monierte, dass es im Vorjahr oftmals zu Konflikten zwischen Wohnbevölkerung und Betreibern von Geschäftslokalen gekommen sei.

Rosenkranz erklärte, dass es sich teilweise um Banalitäten handle, wie etwa Gerüche aus einem Küchenbetrieb. Dennoch dauerten die Verfahren der Behörden sehr lange, bemängelte der Volksanwalt. Weniger erfolgreich agierte man hinsichtlich eines Etablissements im 14. Bezirk. "Das Prostitutionslokal neben Schule, Kirche und Kindergarten", so Rosenkranz, wurde trotz an die Volksanwaltschaft herangetragener Proteste, von der Landespolizeidirektion genehmigt. Rosenkranz regte deshalb eine Gesetzesänderung an, in der Schutzzonen vorgesehen sind.