Zum Hauptinhalt springen

ÖVP kämpft für unabhängiges Prüforgan

Von Christian Rösner

Politik
Verfassungssprecher Gasselich will das Landesverwaltungsgericht als Schiedsinstanz für die U-Kommission einsetzen.
© Smesnik

Wiener Volkspartei holte Rechtsgutachten für Umsetzung ihrer Forderungen bei Reform der Wiener U-Kommission ein.


Derzeit verhandelt die Wiener Stadtregierung mit den Oppositionsparteien über ein Reformpaket für die Wiener U-Kommission (UK). Für die Wiener ÖVP ist das grundsätzliche Ziel die weitgehende Angleichung der Regeln an den Verfahrensverlauf auf Nationalratsebene - doch die Stadtregierung sieht Wien in der Eigenschaft als Stadt und Bundesland in einer Sonderstellung und will deswegen dieser Forderung nicht uneingeschränkt nachkommen. Vor allem nicht, was die Einsetzung des Landesverwaltungsgerichts Wien als Schiedsinstanz zur Klärung inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Streitigkeiten betrifft.

Im Bund ist es so, dass hier der Verfassungsgerichtshof diese Schiedsinstanz darstellt. In der Bundeshauptstadt sind hingegen Bürgermeister und Landtagspräsident zuständig. Sie können nach eigenem Ermessen über Einsetzungsanträge bestimmen. Von Unabhängigkeit könne hier keine Rede sein, meint Patrick Gasselich, ÖVP-Verfassungssprecher und Verhandlungsführer seiner Partei bei der UK-Reform.

Immerhin ist im Regierungsprogramm zwischen SPÖ und Neos vorgesehen, dass hier künftig eine dreiköpfige Schiedsinstanz kommen soll - sie soll aus einem Pool von Richtern, Anwälten und der Notariatskammer ausgelost werden. "Der von uns geforderte Einsatz des Landesverwaltungsgerichts ist laut SPÖ und Neos rechtlich nicht möglich", erklärt Gasselich.

Die Stadtregierung würde sich hier auf die Einschätzung von Juristen der Magistratsdirektion berufen: Die Einsetzung des Landesverwaltungsgerichts als Schiedsstelle sei zu aufwendig - allfällige Rechtsmittel könnten ein UK-Verfahren enorm verzögern. Auch gebe es rechtliche Bedenken die Verfassungsmäßigkeit betreffend, heißt es da.

Ein von der ÖVP in Auftrag gegebenes Gutachten kommt aber Gasselich zufolge zu einem anderen Ergebnis: "Es ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, dem Verwaltungsgericht Wien durch Landesgesetz Entscheidungskompetenzen in Verfahren einer Untersuchungskommission einzuräumen", schreibt Christoph Bezemek, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Graz, in seinem Gutachten.

Das Bundesverfassungsgesetz habe ganz bewusst eine sehr weitgehende Ermächtigung für den Landesgesetzgeber geschaffen, das jeweilige Landesverwaltungsgericht für alle möglichen Zwecke einzusetzen, heißt es weiter. Und das Landesverwaltungsgericht sei "definitiv nicht beschränkt auf Rechtsmittelentscheidungen aufgrund von Beschwerden wegen des Eingriffs in subjektive Rechte bzw. auf nach außen gerichteten Erledigungen", wird betont.

Allein vom beruflichen Selbstverständnis und der bestehenden Infrastruktur seien Richter des Landesverwaltungsgerichtshofes unabhängig. Sogar im SPÖ-geführten Burgenland würden professionelle Richterinnen und Richter als Schiedsstelle permanent eingesetzt - "und zwar versehen mit der tatsächlichen, gesetzlich vorgesehenen wie auch augenscheinlichen Unabhängigkeit", betont Gasselich. Es sei hier keinerlei Verflechtung mit dem Magistrat vorhanden. "Aber davor hat die Wiener Stadtregierung offensichtlich Angst", so der Verfassungssprecher.

Weitere Forderungen

Das Gutachten nimmt auch Bezug auf die Forderung einer umfassenden Aktenvorlagepflicht im Rahmen eines grundsätzlichen Beweisbeschlusses. Nach der Rechtsmeinung der Magistratsdirektion müsse sich das Beweisverfahren einer gemeinderätlichen Untersuchungskommission als Verwaltungsorgan - im Gegensatz zu einem U-Ausschuss des Nationalrates - zwingend am Allgemeinen Verwaltungsgesetz orientieren, und dieses sehe eben einen grundsätzlichen Beweisbeschluss und eine umfassende Aktenvorlagepflicht nicht vor. Laut Bezemek räume aber das Bundesverfassungsgesetz dem Gesetzgeber die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende bzw. abweichende Verfahrensbestimmungen zu normieren: "Die Einführung einer Akten- und Dokumentationspflicht im Gefolge eines grundsätzlichen Beweisbeschlusses zu Gunsten von U-Kommissionen des Wiener Gemeinderates begegnet dem hier Festgehaltenen entsprechend dem Grunde nach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken", heißt es in dem Gutachten wörtlich. Die Regelung sei sogar "zur Regelung des Gegenstandes zweckmäßig, wenn nicht überhaupt als sachlich geboten anzusehen".

Eine weitere wesentliche Forderung der ÖVP ist u.a. die Abschaffung des Aktualitätsbezuges - das heißt, es sollten künftig auch Missstände geprüft werden können, die länger zurückliegen. Nach geltender Regelung darf der Prüfgegenstand nicht länger als acht Jahre in der Vergangenheit liegen. SPÖ und Neos würden sich hier kompromissbereit zeigen - "aber nur mit einer Erweiterung auf zehn Jahre", so Gasselich.