Zwei Jahre und mehrere Abänderungen des Sicherheitspolizeigesetzes hat es gedauert, aber nun ist es mit 1. September soweit: Gefährder müssen nach einer Wegweisung und einem Annäherungsverbot künftig sechs Stunden zu einer verpflichtenden Beratung. Es gehe um "opferschutzorientierte Täterarbeit" erläutert Walter Dillinger, Jurist bei der Landespolizeidirektion Wien: "Wir sind weiterhin für das Opfer da, aber setzen auch dort an, wo die Gewalt herkommt - und zwar beim Täter."

olizeijurist Walter Dillinger und Neustart-Leiter Nikolaus Tsekas wollen sich künftig nicht nur untereinander, sondern auch mit Opferschutzeinrichtungen verstärkt austauschen. 
- © Martina Madner

olizeijurist Walter Dillinger und Neustart-Leiter Nikolaus Tsekas wollen sich künftig nicht nur untereinander, sondern auch mit Opferschutzeinrichtungen verstärkt austauschen.

- © Martina Madner

Es sei ein "Lückenschluss" im Opferschutz, mit dem Ziel, "Gewalt zu stoppen", sagt Nikolaus Tsekas, Leiter des Vereins "Neustart". Der Verein hat den Zuschlag für fünf Bundesländer, darunter auch Wien, für den österreichweit mit genau 9.035.814,20 Euro dotierten Auftrag des Innenministeriums erhalten. "Neustart", der bereits seit 1957 in der Resozialisierungshilfe von Straffälligen Erfahrung hat, stockt das Personal in Wien von derzeit 150 Beschäftigten um 25 bis 30 Personen auf. In Kärnten berät die Caritas, in Salzburg der Verein Biege, in Tirol der Psychosoziale Pflegedienst Tirol und in Vorarlberg das Institut für Sozialdienste.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) geht nun davon aus, dass dieses Geld für ein Jahr und die Beratung von 12.000 Gefährdern österreichweit reicht, macht grob gerechnet 125 Euro pro Beratungsstunde. Noch im November des Vorjahres rechnete Nehammer mit rund 10,6 Millionen Euro für vier Jahre als Kostenpunkt.

Mitwirken der Gefährder ist Pflicht

Der Ablauf, wie der Gefährder zur Beratung kommt, ist festgelegt. Nach der Wegweisung muss er sich binnen fünf Tagen in Wien bei "Neustart" melden und die erste Beratung vereinbaren. Innerhalb von zehn Tagen muss es den ersten Beratungstermin geben. In Wien dürften es angesichts der Weggewiesenen jährlich 3.000 sein, "weit über 90 Prozent Männer, man kann also getrost von ‚Tätern‘ sprechen", erläutert Dillinger.

Die Beratung ist verpflichtend: Meldet er sich oder erscheint er nicht, kann er polizeilich vorgeladen und zur Beratung verbracht werden, dem Gefährder droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.000 Euro. Bei der Beratung zu schweigen sei keine Option, der Gefährder sei verpflichtet, "sich aktiv an den Gesprächen zu beteiligen. Das ist eine Zwangsmaßnahme", sagt Tsekas, wie auch Bewährungshilfe, auch da gäbe es häufig Widerstand, "mit dem man nicht durchkommt".

"Neustart" ist über Gefährder vorinformiert. Der Verein erhält innerhalb von drei bis sechs Stunden nach der Wegweisung die Dokumentation der Polizei über den konkreten Einsatz. Darin ist auch vermerkt, ob der Betroffene Vorstrafen hat oder bereits polizeilich auffällig geworden ist, etwa "wegen einer gefährlichen Drohung", erklärt Dillinger.

Beratung gebe es in allen erdenklichen Sprachen, falls notwendig auch mit Videodolmetsch, erklärt Tsekas. Es gehe darum, zu deeskalieren: "Es geht darum, weitere Gewalt zu verhindern." Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verdeutlichen auch Normen, "Gewalt hat strafrechtliche Folgen". Es geht um Einsicht: "Der Täter muss die Verantwortung übernehmen." Neustart vermittelt auch weiter, an Kriseninterventionsstellen oder Antigewalttrainings.

Risiken neuerlicher Gewalt für Opfer  minimieren

Auch wenn sich beide erwarten, dass in der sechsstündigen Beratung erste Schritte gesetzt werden, die künftig Gewalt verhindern: "Indem man Situationen vermeidet, die zu Gewalt führen oder Strategien entwickelt, wie man konstruktiv streitet, ohne gewalttätig zu werden", so Tsekas. Dass die Beratung in jedem Fall erfolgreich verlaufe, davon sei nicht auszugehen: "Es wird welche geben, die weiterführende Angebote nicht wahrnehmen und weiterhin frauenfeindliches Verhalten an den Tag legen - 100-prozentigen Erfolg gibt es nicht."

Im Sinne der Opfer arbeite man dabei mit Polizei und Opferschutzeinrichtungen zusammen. "Neustart" erweitert auch die Risiko- und Gefährlichkeitseinschätzung der Polizei: "Wenn ein weggewiesener Mann zum Beispiel alkoholisiert zu uns kommt, wenn er versteckte Drohungen wie ‚Das zahle ich ihr heim‘ fallen lässt, wenn wir das Gefühl haben, der läuft auf Rot, dann informieren wir Polizei und Opferschutzeinrichtungen darüber." Die Polizei schreite im Übrigen nicht nur bei Gefahr in Verzug ein, sondern ermittle auch wegen der Straftaten unabhängig vom Erfolg der Beratung weiter, versichert Dillinger. "Da gibt es keinen Freibrief."

Opferschutzeinrichtungen kritisierten bereits, dass sie nicht über den Ablauf und den Inhalt der Täterberatungen informiert wurden. Das will Tsekas nun nachholen, der Termin dafür sei bereits vereinbart. Rosa Logar, Leiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, kritisierte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", dass die Interventionsstelle für von Gewalt betroffene Frauen Kapazitäten für durchschnittlich fünf Stunden Beratung pro Jahr habe. Und von den im Mai mit dem Gewaltschutzpaket angekündigten 24,6 Millionen Euro habe man "noch nichts gesehen", sagt Logar. Das sei eine "Schieflage".