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Die Vertreibung aus dem Idyll

Von Matthias Winterer

Politik
Mehr als die Hälfte aller Wiener Gebäude sind Ein- oder Zweiparteienhäuser.
© Stadt Wien / data.wien.gv.at

Eine neue Novelle der Bauordnung soll es Investoren verunmöglichen, im Einfamilienhausteppich Geld zu verdienen.


Zaun, Zufahrt, Giebeldach, ein Trampolin im Garten. Auch in Wien gibt es das klassische Einfamilienhaus. An den Rändern der Stadt liegen ganze Einfamilienhausteppiche - im Nordosten, in der Donaustadt, in Floridsdorf, aber auch im Westen in Hietzing und Penzing. Hinter Thujenhecken, Holz- und Maschendrahtzäunen reihen sich Häuschen an Häuschen. In den allermeisten befindet sich eine Wohneinheit, in wenigen zwei. In der Regel leben Familien oder ältere Paare hier. Laut Statistik Austria fallen mehr als die Hälfte aller Wiener Gebäude in diese Kategorie. Zum Zeitpunkt der letzten Erhebung im Jahr 2011 waren es genau 89.829. Die meisten standen in der Donaustadt (24.659), die wenigsten in Wieden (20).

Sie gehören zu Wien wie die Gründerzeit-Ensembles der Innenstadt. Und genauso wie sie werden sie von Investoren beackert. Private Bauträger haben in den Wiener Einfamilienhaussiedlungen längst ein Geschäftsfeld entdeckt. Zwischen schmucken Häuschen und Villen errichten sie Mehrparteienhäuser. Die Wohnungen werden vermietet oder verkauft. Die neuen Wohnblöcke erregten in den vergangenen Jahren Unmut. Ihre Wohnnutzflächen sind bis zum gesetzlichen Maximum ausgereizt, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Die überproportionalen Bauten verändern das Bild der typischen Wiener Siedlungen. Und tragen zur zunehmenden Bodenversiegelung in der Stadt bei.

Mit der sogenannten kleinen Bauordnungsnovelle will die rot-pinke Wiener Stadtregierung dem Trend nun ein Ende setzen. Sie wurde am Mittwoch im Wiener Landtag beschlossen und ist umgehend gültig. Im Kern beinhaltet die neue Novelle vier Bereiche. Sie betreffen klassische Einfamilienhaussiedlungen, in denen die Bauklasse 1 gilt.

Gebäude, die hier künftig errichtet werden, müssen ab sofort kleiner dimensioniert werden. Ihre Grundfläche wird auf 350 Quadratmeter (bisher 470 Quadratmeter) beschränkt. Weiterhin darf nur ein Drittel des Bauplatzes bebaut werden. Um überdimensionale Dachbauten zu verhindern, darf die Firsthöhe - also der Abstand zwischen Dachrinne und First - 4,5 Meter (bisher 7,5 Meter) nicht überschreiten. Auch die erlaubte Giebelfläche wurde reduziert. Neue Häuser können außerdem nur noch bis zur halben Gebäudehöhe an die Grundgrenze heranrücken, müssen jedoch mindestens drei Meter weit wegstehen.

Die Maßnahmen sollen der kleinteiligen Bodenversiegelung den Kampf ansagen und vorhandenen Grünraum erhalten. "Es ist eine Novelle zum Wohle des Stadtklimas und der Lebensqualität", sagt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SPÖ). Vor allem aber soll sie private Investoren daran hindern, in Einfamilienhaussiedlungen größere Wohnanlagen zu errichten und so das klassische Bild des Wiener Stadtrandes zu verändern. "Gleichzeitig muss es aber weiterhin möglich sein, dass etwa die Kinder im Elternhaus eine zweite Wohnung ausbauen", heißt es aus dem Büro von Gaàl auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Die Wiener FPÖ kritisiert in einer Aussendung, dass es keine Übergangsbestimmungen gibt, wodurch die Liegenschaften sozusagen über Nacht enorm an Wert verlieren und bereits geplante Bauvorhaben verunmöglicht werden würden.

Illegaler Abriss soll teurer werden

Die Novelle selbst dürfte aber greifen. "In Gebieten der Bauklasse 1 werden wir keine Mehrparteienhäuser mehr bauen können", sagt ein privater Bauträger gegenüber der "Wiener Zeitung". Er möchte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Die Angst, durch die Beschränkungen den Druck auf den Wiener Mietmarkt zu erhöhen, hat die Stadtregierung nicht. "Die Bauträger bauen in den Siedlungen meist im Luxussegment, also teure Wohnungen mit Garten und keinen leistbaren Wohnraum", heißt es aus dem Büro von Gaàl. "Wien darf nicht durch Spekulanten und private Investorengruppen seinen Charakter verlieren."

Um den Charakter der Stadt geht es auch in einem weiteren Punkt der Novelle. Er soll den Abriss von Gründerzeithäusern stoppen. Der Strafrahmen für illegale Gebäudeabrisse wird auf eine Höchststrafe von 300.000 Euro (bei einer Mindeststrafe von 30.000) angehoben. Den Wiener Grünen ist das zu wenig. "Das Strafmaß soll auf 700.000 Euro erhöht werden", sagt der grüne Abgeordnete Georg Prack. "Außerdem sollte die wirtschaftliche Abbruchsreife aus der Bauordnung gestrichen werden." Der Passus erlaubt den Abriss von Bauten, deren Zustand so schlecht ist, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. In der Praxis kann dies jedoch umgangen werden, indem die Bauwerber eine wirtschaftliche Abbruchreife eines Gebäudes mutwillig herbeiführen. "Immer wieder gibt es Fälle, in denen Eigentümer schützenswerte Häuser bewusst schädigen", sagt Prack. Die wirtschaftliche Abbruchsreife sei ein Schlupfloch, das Sanierungen verhindere und spekulatives Abreißen fördere.

Die Miete von Altbauwohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, ist gesetzlich gedeckelt. Derzeit liegt sie in Wien bei 5,81 Euro netto pro Quadratmeter. Für Neubauten gibt es keinen Deckel, sie können zu jedem beliebigen Preis angeboten werden und sind um ein Vielfaches lukrativer.

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