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"Gewessler hat klar das Gesetz gebrochen"

Von Christian Rösner

Politik
In einer gemeinsamen Pressekonferenz fuhren Sima (M.), Ruck (l.) und Onz (r.) schwere Geschütze gegen die grüne Verkehrsministerin auf.
© Rösner

Stadt und Wirtschaftskammer haben ein Gutachten zur Absage des Lobautunnels durch die Verkehrsministerin eingeholt. Sie wollen nun den Verfassungsdienst einschalten und kündigen Schadenersatzforderungen an.


Mit der Absage des Lobautunnels seitens der Bundesregierung wurden die Grundfeste der Demokratie in Frage gestellt", erklärte Wiens Verkehrsstadträtin Ulli Sima am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wiens Wirtschaftskammerpräsident Walter Ruck. Denn es gebe die S1-Umfahrung betreffend einen gültigen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats. "Und dann kommt jemand aus der Regierung und sagt: Dieser Beschluss gilt für mich nicht, ich will etwas anderes machen. Das ist demokratiepolitisch völlig inakzeptabel", so Sima weiter.

Gemeinsam mit Ruck präsentierte sie deshalb ein Gutachten des Rechtsanwaltes Christian Onz - der in dieser Sache noch um einiges deutlicher wurde: "Für die Vorgehensweise von Bundesministerin Gewessler gibt es keine rechtliche Grundlage, sie hat klar das Gesetz gebrochen. Das Ganze ist eine rechtswidrige Rechtsanmaßung - es ist nichts anderes als ein glatter Gesetzesbruch. Und selbstverständlich muss die Bundesministerin das wissen, denn die Kenntnis des Rechtsrahmens ist bei jedem obersten Organ vorauszusetzen, und über diesen Rechtsrahmen kann man nicht diskutieren", meinte Onz.

Abgesehen davon würde diese Vorgangsweise die enormen Anstrengungen der Behörden und Verwaltungsgerichte konterkarieren, "die in jahrelanger und aufwendiger, akribischer Arbeit die Unterlagen geprüft, das Ermittlungsverfahren geführt und letztendlich die Genehmigung erreicht haben". Das betreffe das Bundesverwaltungsgericht, den Verwaltungsgerichtshof, die Naturschutzbehörde in Wien und Niederösterreich und vor allem das Verkehrsministerium - denen gegenüber alle Revisionen der Verfahrensgegner gescheitert seien.

Verfahrensdauer neun Jahre

Die Genehmigungsverfahren für das Projekt hätten neun Jahre lang gedauert, würden in Summe 500 Seiten umfassen und sind laut dem Gutachten von Onz über weite Strecken vor allem durch ständige Einsprucherhebungen von Global 2000 verzögert worden - deren Geschäftsführerin zu diesem Zeitpunkt im Übrigen Leonore Gewessler geheißen hat.

Der Jurist betonte, dass Vorhaben, die im Gesetz aufgeführt sind, generell voranzutreiben seien. Und wie bereits der Verwaltungsgerichtshof in einem vergleichbaren Verfahren festgestellt habe, seien nicht einmal Verzögerungen erlaubt, sondern im Gegenteil Vorhaben "ehestens" umzusetzen. "Das hat der Verwaltungsgerichtshof sogar in Großbuchstaben geschrieben - ich habe davor noch nie ein VwGH-Erkenntnis gesehen, in dem das Wort ,ehestens’ in Großbuchstaben geschrieben wurde", so Onz. Auch eine Veränderung des Gesamtvorhabens ist seiner rechtlichen Auffassung zufolge unzulässig, weil es dadurch zu einem anderen Projekt wird, das man wiederum neuen Prüfverfahren unterziehen müsste.

"Nicht diskutierbar"

Oft würden Juristen mit Bestimmungen kämpfen, die auslegungsbedürftig sind. "Und dann diskutieren wir - das ist das Wesen der Juristerei. Aber die Frage, um die es hier geht, nämlich ob es zulässig ist, die Lobauautobahn aufzuschieben, darüber kann man nicht diskutieren. Das wäre so, als würde man ein Gutachten darüber einholen, ob es draußen hell oder dunkel ist", so Onz. Die Wirtschaftskammer hat jedenfalls nun den Verfassungsdienst des Bundes ersucht, eine Prüfung der Causa einzuleiten.

Kein gutes Haar ließ Onz auch an der Evaluierungsstudie des Umweltministeriums, die im Herbst präsentiert wurde und - laut Onz gesetzlich nicht gedeckt - trotz Genehmigung und kurz vor Baubeginn als Argumentationsgrundlage für einen Lobautunnel-Stopp herangezogen wurde. "Es fällt mir hier wirklich schwer, höflich zu bleiben. Denn es beginnt schon damit, dass diese Evaluierungsstudie keine Autoren aufweist. Und es handelt sich um nichts anderes als die Bemängelung einer bereits vorgefassten politischen Entscheidung, die S1 auf die lange Bank zu schieben bzw. gar nicht zu bauen."

Und Ruck machte einmal mehr darauf aufmerksam, dass das im Einvernehmen mit dem Umweltministerium revidierte Bauprogramm der Asfinag noch gar nicht gültig sei, weil es vom Finanzministerium bis dato noch kein grünes Licht dafür gebe. "Das bedeutet, das alte Bauprogramm ist noch immer gültig und es müsste deswegen seit Jänner gebaut werden. Und an jedem Tag, an dem nicht gebaut wird, entsteht Schaden." Auch hier ist die rechtliche Situation für Onz im Übrigen klar: Die Asfinag sei gesetzlich eindeutig dazu verpflichtet, die S1 zu bauen.

EU-Rechtverletzung

In diesem Zusammenhang brachte Sima einen weiteren Aspekt ein: Die Absage des Lobautunnels führe auch zu einer Verletzung von geltendem EU-Recht. Denn die Nordostumfahrung sei ein Bestandteil der europäischen Transitroute von der Adria zum Baltikum und damit der "TEN-Verkehrsnetze-Verordnung". Und in dieser Verordnung sei eindeutig und rechtlich bindend festgeschrieben, dass die Transitrouten nicht durch Ballungsräume führen dürfen. "Das heißt, die Transitroute von der Adria zum Baltikum darf nicht durch eine Stadt führen, so wie es jetzt bei uns mit der Südosttangente der Fall ist", so Sima. Hier drohe ein Verfahren, wenn die S1 nicht bis 2030 gebaut werde. Deswegen hat Sima nun eine entsprechende Beschwerde bei der Europäischen Kommission angekündigt.

Außerdem überlege man, vom Bund Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gestoppten Projekt zu verlangen - also Kosten für Verfahren, Planungen, Verzögerungen etc., sagte Sima. "20 Jahre lang haben wir das Projekt gemeinsam mit dem Bund geplant und die komplette Stadtentwicklung auf diese Planungen ausgerichtet. Hätten wir gewusst, dass es diese Verkehrsentwicklung im Norden nicht gibt, hätten wir keine U-Bahn, keine Seestadt, kein Hausfeld gebaut, sondern hätten uns mit Rothneusiedl in Richtung Süden orientiert", so Sima. Alleine in die Seestadt seien bis dato mehr als 1,7 Milliarden Euro investiert worden.

"Betonpolitik"

Die Umweltschutzbewegung "LobauBleibt" übte postwendend Kritik an dem Vorgehen der Stadt. Man wolle die Autobahn offenbar doch noch "durchboxen", wurde beklagt. Dieser "Betonpolitik" werde man sich nicht beugen, wurde versichert.

Die Wiener ÖVP forderte hingegen Verkehrsministerin Gewessler auf, das Projekt umgehend umzusetzen. Denn die Rechtslage, so bekräftigte man in einer Stellungnahme, sei klar. Auch die Wiener FPÖ pocht auf eine rasche Realisierung.