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"Wiener Sozialhilfe ist verfassungswidrig"

Von Christian Rösner

Politik

Die Stadt setzte das seit 2019 geltende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht um


Bereits seit 2019 ist das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes in Kraft. "Die Stadt Wien und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker widersetzen sich allerdings dem Gesetz und setzen seit beinahe drei Jahren den verfassungsmäßigen Zustand nicht um", kritisieren Sozialsprecherin Ingrid Korosec und Verfassungssprecher Patrick Gasselich von der Wiener ÖVP. Zwar habe es Ende 2019 ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) gegeben, das zwei Punkte des Gesetzes aufgehoben hat. "Der Rest ist allerdings weiterhin gültig und muss auch dementsprechend von Wien übernommen werden", so Korosec weiter.

Die Sozialsprecherin beruft sich in ihrer Kritik unter anderem auch auf die Volksanwaltschaft, die ins selbe Horn stößt: Zwar habe es kleine Änderungen gegeben, aber eine umfassende Umsetzung fehle weiterhin. Mehr noch: Laut Volksanwaltschaft führe dies auch dazu, dass Personen teilweise niedrigere Leistungshöhen erhalten. Die Bürger könnten sich aber nicht auf das Gesetz berufen, da dadurch keine subjektiven Rechte vermittelt würden. Das sei unbefriedigend und ein deutlicher Nachteil für viele Betroffene.

"Missachtung der Bundesverfassung"

Auf Seite 83 des Volksanwaltschaftsberichts ist folgendes zu lesen: "Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen offenkundig und unbestreitbar verfassungswidrige Gesetze jahrelang in Geltung stehen. In einem Rechtsstaat können politische Erwägungen keine Missachtung der Bundesverfassung rechtfertigen. Die Bundesverfassung ist auch dann zu beachten, wenn das zu rechtspolitisch unangenehmen Konsequenzen führen kann. Folglich ist es nach Auffassung der Volksanwaltschaft jetzt notwendig, unter Ausnutzung der den Landesgesetzgebern (auch) nach Auffassung des VfGH im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung eingeräumten Spielräume, Rechtssicherheit durch Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage zu schaffen."

Die Wiener SPÖ dürfe sich nicht länger über die Verfassung stellen, erklären Korosec und Gasselich und bezeichnen die Wiener SPÖ in diesem Zusammenhang als "selbstzufrieden" und "arrogant": Denn sie würde trotz Kritik der Volksanwaltschaft gar nicht daran denken, sich an die Verfassung zu halten. Das sei demokratiepolitisch gesehen bedenklich. "Stadtrat Hacker entscheidet offenbar nach Lust und Laune, an welche Gesetze er sich halten will und an welche nicht", lautet die Kritik. Korosec und Gasselich appellieren an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), hier einzugreifen "und sicherzustellen, dass die Verfassung auch in der Stadt Wien zu gelten hat".

Im heurigen April hat die Bundesregierung ein Paket geschnürt, um Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen. Profitieren können z.B pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Zudem wurde der Bezieherkreis ausgeweitet.

Zur Erklärung: 2019 hatte die schwarz-blaue Bundesregierung unter schweren Protesten der Opposition die Mindestsicherung durch die Sozialhilfe ersetzt - dafür wurden Höchstgrenzen anstatt der bis dahin gültigen Mindeststandards eingeführt. Hacker hatte dann im April dieses Jahres die Novellierung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes begrüßt: Unter dem neuen Sozialminister sei endlich das erste sozialpolitische Zeichen dieser Bundesregierung gesetzt worden. Jetzt warte man auf den Gesetzesentwurf, meinte Hacker. Sein Parteikollege, SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sprach aber weiterhin vom "unsozialen Pfusch und der Armutsgefährdung", die durch die schwarz-blaue Sozialhilfe verursacht worden seien.

Und auch die Hilfsorganisationen, wie etwa die Caritas, das evangelische Hilfswerk, das SOS-Kinderdorf oder die Armutskonferenz hatten sich unzufrieden gezeigt. Zu den aktuellen Vorwürfen der Wiener ÖVP hat sich der Gesundheitsstadtrat bis Montag nicht geäußert.