Dass sich das Land Wien immer für Ordnung und Transparenz rühmt, aber gleichzeitig dem Magistratsdirektor bzw. dem Landesamtsdirektor das Recht vorbehält, Richterinnen und Richter zu vorzuschlagen, ist heuchlerisch und miteinander nicht vereinbar", polterte der Verfassungssprecher der Wiener ÖVP Patrick Gasselich am Freitag.
Er ortet in Wien eine demokratiepolitische Lücke, die so in keinem anderen Bundesland zu finden sei. "Dabei ist die Unabhängigkeit eines Verwaltungsgerichts der Grundbaustein für eine funktionierende Demokratie", so Gasselich weiter. In allen anderen Bundesländern würde die jeweilige Landesregierung auf Vorschlag eines Personalausschusses objektiv die Richter der Landesverwaltungsgerichte besetzen. Einzig in Wien habe zusätzlich der Magistratsdirektor ein Vorschlagsrecht. "Das lässt auf jeden Fall Zweifel über die Unabhängigkeit entstehen", so der Verfassungssprecher.
Gasselich verweist in diesem Zusammenhang auf einen Fall im Jahr 2015, wo Unklarheit über die Willkür und Einflussnahme der richterlichen Besetzung bestanden habe: Von vier Juristen, die die Wiener Landesregierung damals für eine neue Richterbesetzung ausgewählt hatte, befand sich nur einer aus dem Dreiervorschlag vom Personalsenat des Verwaltungsgerichts. Und die Landesregierung hatte damals dem Vernehmen nach eine bisherige Magistratsbeamtin ernannt, die mit dem Leiter der MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) verschwägert war.
"Solche Vorfälle schaden dem Vertrauen gegenüber der Justiz und dürfen keinesfalls wiederholt werden. Es gibt keinen sachlich gerechtfertigten Grund, warum der Magistratsdirektor bei der Ernennung von Richtern mitwirken sollte", betonte Gasselich. Er und ÖVP-Gemeinderat Hannes Taborsky fordern daher, dass künftig ausschließlich ein autonomes Gremium über die Richter-Ernennung des VWG Wien entscheiden darf, um den Eindruck zu vermeiden, dass sich die Politik in Vorgänge der Justiz einmischt.
Magistratsdirektion weist Vorwurf zurück
In der Magistratsdirektion konnte man die Vorwürfe nicht nachvollziehen: "Der Vorwurf der direkten beziehungsweise indirekten Einflussnahme durch den Landesamtsdirektor von Wien kann aufgrund der zuvor dargelegten Abfolge des Auswahlverfahrens und der Anwendungspraxis der letzten Jahre nicht bestätigt werden", heißt es da wörtlich. Denn der Landesamtsdirektor wohne lediglich den Sitzungen der Wiener Landesregierung zur Beschlussfassung bei - mit dem Beschluss der Landesregierung sei der Prozess der Stellenbesetzung abgeschlossen, wird betont. Abgesehen davon sei es in den vergangenen Jahren immer so gewesen, dass die Landesregierung bei der Bestellung von Mitgliedern des VWG 1:1 dem Vorschlag des Personalausschusses des Verwaltungsgerichts gefolgt ist.
Dem Beschluss gehe folgendes Verfahren voraus: Der VGH-Präsident schreibt den Posten aus, mit der Aufforderung, die Bewerbungen an das Amt der Wiener Landesregierung zu richten. Danach erfolge durch die Magistratsdirektion eine grundsätzliche Prüfung, ob die Bewerbungen die formalen Voraussetzungen erfüllen. Dann werden alle geeigneten Kandidaten zu einem Hearing eingeladen. Die Hearing-Kommission bestehe aus Persönlichkeiten der Bereiche Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung sowie Vertretern eines Personalberatungsunternehmens. Nach dem Hearing werde die Reihung der Kommission plus Bewerbungsunterlagen an den Personalausschuss des VGW übermittelt. Von dort gehe es dann zur Beschlussfassung der Landesregierung. "Die Bestellvorgänge könnten also nicht transparenter sein", betont man in der Magistratsdirektion.