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Barockhaus: Investor gegen Mieter

Von Bernd Vasari

Politik
Stanislav Jenis

Schwere Vorwürfe gegen Baupolizei und Bundesdenkmalamt, auch Bundeskanzleramt schaltete sich in den Fall ein.


Wien. Der Fall des Barockhauses in der Schwertgasse 3 im 1. Bezirk geht am Dienstag in die nächste Runde. Dann wird erneut der Bauausschuss der Inneren Stadt zusammentreffen, um darüber zu entscheiden, ob der Eigentümer seine Umbaupläne verwirklichen darf. Oder die Entscheidung vertagen, so wie bei der vergangenen Sitzung im Juni. Der Fall ist auf jeden Fall brisant. Auch das Bundeskanzleramt hat sich mittlerweile eingeschaltet.

Wie bereits von der "Wiener Zeitung" berichtet, soll das Dach des denkmalgeschützten und unter dem Ensembleschutz von Maria am Gestade stehenden Barockhauses ausgebaut werden. Der Eigentümer - eine Stiftung des ehemaligen Palmers-Chefs Rudolf Humer - wolle zudem die mit unbefristeten Mietverträgen ausgestatteten Altmieter hinausekeln und Luxuswohnungen errichten, so der Vorwurf der Mieter. Für dieses Vorhaben würden die Behörden in Form der Baupolizei (MA 37) und das Bundesdenkmalamt (BDA) aufseiten des Eigentümers stehen, sagen die Mieter.

Der eingereichte Plan des Eigentümers sei ohne "die weitgehende Zerstörung des denkmalgeschützten Dachstuhls nicht durchführbar", argumentieren sie. Weiters würden die geplanten Fluchtwege sowie ein geplanter Aufzugschacht durch unbefristet vermietete Wohnungen führen.

Internes Schreiben verstärkt Misstrauen gegen Baupolizei

Auch die zulässige Gebäudehöhe sei laut dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt schon jetzt überschritten, die geplante Erhöhung des Dachfirstes würde eine weitere Überschreitung bedeuten. Durch die geplanten zusätzlichen Pawlatschen im Innenhof würde ebenso der gesetzlich vorgeschriebene Lichteinfallswinkel unterschritten.

Das Bundesdenkmalamt und die Baupolizei haben eine andere Sicht auf das Bauvorhaben. Der von den Mietern getätigte Vorwurf, dass die Baupolizei sich zugunsten des Bauwerbers und gegen die Mieter verhält, wird verstärkt durch ein internes Dokument, das der "Wiener Zeitung" vorliegt.

In diesem Schreiben versucht der Leiter der Baupolizei, Gerhard Cech, bei der übergeordneten Stadtbaudirektion einen Weg zu finden, wie man eine Weisung aus dem Jahr 1988 vom damaligen Leiter der Baupolizei "möglichst elegant aus der Welt schaffen kann, ohne dass es allzu sehr anlassbezogen wirkt". In dieser Weisung steht, dass "Mieter, bei denen ihre Mietverhältnisse durch Zubauten und Änderungen betroffen sind, als Beteiligte beigezogen werden, um sie so rechtzeitig zu informieren". Der Mieter sollte also nicht erst von einem Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden, wenn der erste Bauarbeiter vor seiner Tür hämmert und die Genehmigungen schon erteilt sind.

Die anscheinende Sorge von Gerhard Cech, der das Schreiben bestätigt, war aber umsonst. Die Weisung wurde bereits vor vielen Jahren aufgehoben. Mieter müssen heute nicht über ein Bauverfahren informiert werden.

Auch bei der Vorstellung des Bauprojekts vor dem Bauausschuss der Inneren Stadt, habe die Baupolizei anscheinend nicht wie eine Behörde agiert, die neutral sein sollte. Vielmehr wurde laut Insidern das Bauvorhaben verharmlost. Der Vortragende der Baupolizei, Robert Fischer, meinte wörtlich: "Vereinfacht gesagt, geht es hier um eine thermische Sanierung." Er soll verschwiegen haben, dass es sich in Wirklichkeit um den Ausbau eines 400-Quadratmeter-Dachstuhls als zweites Dachgeschoß handelt. Fischer habe weiters versucht, die Mitglieder des Bauausschusses unter Druck zu setzen, indem er behauptete, dass alles von der Baupolizei geprüft und als gesetzmäßig befunden wurde und alle, die nicht zustimmen, sich des Amtsmissbrauches schuldig machen und mit einer Amtshaftungsklage zu rechnen haben.

Rechtliche Schritte wegen Verdachts auf Korruption

Die Mieter des Hauses, die von Fischers Projektpräsentation vor dem Bauausschuss erfahren haben, werden gegen Fischer nun rechtliche Schritte einleiten. Die Anwälte bereiten eine Anzeige wegen Verdachts auf Korruption vor, heißt es dazu.

Gerhard Cech stärkt seinem Stellvertreter den Rücken. Er sehe in der Argumentation Fischers keinen Korruptionstatbestand, sei aber bei der Präsentation auch nicht dabei gewesen, um dies genau beurteilen zu können. Möglicherweise habe sich Fischer nicht gut ausgedrückt, vermutet der Leiter der Baupolizei.

Grundlegend sei die Argumentation Fischers aber richtig, sagt Cech. Schließlich werde die Dachstuhlkonstruktion nicht angegriffen. Es gehe hauptsächlich um eine zweite Hülle. Die Veränderung des Dachstuhls sei zudem ein "Minimalaufwand", sagt er. Dass die Wohnungen, durch die der Aufzugsschacht führen soll, bewohnt sind, sei nicht Gegenstand der Baupolizei, sondern eine mietrechtliche Sache, die vor Schlichtungsstellen oder Gerichten zu klären ist. Baurechtlich ist es laut Cech auf jeden Fall möglich, den Schacht einzubauen.

Neben der Baupolizei erheben die Mieter auch gegen das Bundesdenkmalamt schwere Vorwürfe. Der Chef des Amtes, Landeskonservator Friedrich Dahm würde mit dem Bauwerber unter einer Decke stecken, kritisieren sie.

Ende Juni griff nun das Bundeskanzleramt ein, dem das Bundesdenkmalamt unterstellt ist. Man habe "in dieser sensiblen Sache das Bundesdenkmalamt als zuständige Behörde, im denkmalschutzrechtlichen Verfahren ersucht, ergänzend einen Amtssachverständigen des Denkmalbeirates für Bauwesen einzusetzen", heißt es dazu von Matthias Euler-Rolle, Sprecher von Kulturminister Josef Ostermayer. "Das ist deswegen der Fall gewesen, weil es schon seit längerer Zeit Interventionen und öffentliche Äußerungen einiger Bewohner der Schwertgasse gegeben hat und daher klar war, dass die Schwertgasse eine herausfordernde Situation sein wird. Bei Bauvorhaben, die sich schwierig gestalten, ist es aber durchaus üblich, dass das Bundeskanzleramt, zusätzliche Sachverständige heranzieht."

Ob Bauausschuss entscheidet, bleibt fraglich

Am Dienstag ist nun wieder der Bauausschuss des Bezirks am Zug. Unter Berücksichtigung aller Gutachten soll dieser eine Entscheidung treffen. Doch von einer einfachen Abwägung der Argumente kann hier keine Rede mehr sein. Alexander Hirschenhauser, Klubobmann der Grünen Innere Stadt und Mitglied des Bauausschusses, kritisiert vor allem die ÖVP, die dem Bauvorhaben positiv gegenüberstehe, aber "das heiße Eisen" loswerden will. Er rechnet daher damit, dass wie auch schon beim vergangenen Bauausschuss im Juni, die Entscheidung durch den Vorsitzenden, Stephan Leixnering (ÖVP), vertagt wird, um Zeit zu gewinnen.

Hirschenhauser geht davon aus, dass die schwarze Bezirksvertretung, die das letzte Wort im Bauausschuss hat, auf ein weiteres Gutachten wartet, das die Rechtsansicht der Baupolizei bestätigt. In dieser sind die geplanten Pawlatschengänge im Innenhof nicht Teil des Baukörpers und müssen somit nicht vom Bauausschuss genehmigt werden.

Laut Gerhard Cech wurde die Rechtsansicht der Baupolizei in der Zwischenzeit von der MA 64 (Bau- und Grundstücke) bestätigt. Das heißt, der Bau der zusätzlichen Pawlatschengänge könnte von der Baupolizei aus dem Bauausschuss herausgenommen werden. Offen bleiben die Erhöhung des Dachfirstes und der geplante Aufzugschacht durch die Wohnungen. Stephan Leixnering (ÖVP), war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.