Wien. Das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte hat nun nicht nur Auswirkungen auf Gehälter und Dienstzeiten, sondern auch auf den Personalstand: In den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) sollen bis 2018 exakt 382 Ärzte eingespart werden, wie der "Kurier" berichtete. Der KAV bestätigte das am Montag - allerdings soll es keine Kündigungen geben.

Bei rund 3250 angestellten Ärzten bedeutet das eine Kürzung um mehr als zehn Prozent. Möglich ist das aufgrund der Reduktion der Nachtdienste um ein Drittel, auf die sich KAV, Stadt Wien, Gewerkschaft und Ärztevertreter in den Verhandlungen um das neue Ärztearbeitszeitgesetz geeinigt hatten. Durch die Umschichtung von Arbeitsleistung aus der Nacht in den Nachmittag will man modernere und zeitgemäßere Arbeitsbedingungen erreichen.

Denn bisher begann der Nachtdienst in den städtischen Spitälern bereits um 13 Uhr, künftig wird die Tagesarbeitszeit von 7 Uhr bis 19 Uhr gehen. "Die Reduktion ergibt sich aus der neuen, nicht nachtdienstlastigen Personalberechnung", so ein Sprecher des KAV. 112 Nachtdiensträder können durch die neuen Zeiten eingespart werden. Denn bisher musste jeder Nachmittagsposten in der Nacht besetzt sein.

Ärztekammer wehrt sich


Noch ist die Arbeitszeitreform allerdings nicht in Stein gemeißelt: In den ersten zwei Märzwochen führt die Wiener Ärztekammer eine Urabstimmung unter KAV-Medizinern durch, bei der das neu geschnürte Paket noch abgelehnt werden kann. Und diese lehnt den Vorstoß ab. Zum jetzigen Zeitpunkt Personal zu reduzieren sei "völlig absurd", meinte Wolfgang Weismüller, Vorsitzender des Personalgruppenausschusses. Halte der KAV an seinem Plan fest, könnte die Einigung platzen. Schon die geplante Reduktion der Nachtdienste sei nur unter gewissen Rahmenbedingungen möglich. So forderte die Ärztekammer eine Reduktion des Leistungsaufkommens nach 20 Uhr, eine fachliche Schwerpunktsetzung in der Akutversorgung in der Nacht oder die Reduktion nicht notwendiger Rettungszufahrten. Die schrittweise Kürzung des Personalssei nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen.

Im März soll das Gesetz für die ausverhandelten Gehaltserhöhungen im Landtag beschlossen werden. Das könnte grundsätzlich auch ohne Zustimmung der Ärzteschaft erfolgen.