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Schlaf doch bei mir

Von Solmaz Khorsand

Politik
462 Personen vermieten offiziell ihre Zimmer in Wien. 2013 waren es noch 62.
© Luiza Puiu

Wiens Hotels haben Online-Privatzimmer-Vermittlern wie Airbnb den Kampf angesagt.


Wien. Ein bisschen hat man die Entwicklung ja verschlafen. Vor zwei Jahren hat in der Wiener Wirtschaftskammer noch niemand von Airbnb gehört. Was soll das sein, dieses obskure Konzept seine eigenen vier Wände an Reisende zu vermieten? Touristen quartieren sich in Hotels und Ferienwohnungen ein. Punkt. "Ich sehe da keine große Gefährdung für die traditionellen Hotels", hat Martin Schick, der damalige Obmann der Hotelfachgruppe der Wiener Wirtschaftskammer 2013 gegenüber der "Wiener Zeitung" noch gesagt. Er war gelassen.

Heute ist man in der Wiener Wirtschaftskammer nicht mehr so gelassen. Immer mehr Touristen verzichten auf die traditionelle Hotelerfahrung. Roomservice, Concierge und Frühstücksbuffet waren gestern. Der Reisende von heute verlangt nach Lokalkolorit und das versprechen Online-Zimmer-Vermittler wie Airbnb, 9flats oder Wimdu. 4000 bis 5000 Wohnungen werden laut Schätzungen der MA 23 - dem Magistrat für Wirtschaft, Arbeit und Statistik - online privat vermietet. "Dreimal mehr als im Vorjahr", sagt Klemens Himpele, Leiter der MA 23. "Zurzeit steht man in Wien vor der Frage, welche Größenordnung das hat und wie relevant das für den Wohnungsmarkt generell ist", meint Himpele im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Da wir nicht wissen, wie viele ihr Zimmer temporär vermieten - was für den Wohnungsmarkt erstmals unproblematisch wäre - und wie viele das permanent tun, ist schwer zu sagen, welche Auswirkungen das auf den Wohnungsmarkt hat."

Doch es ist nicht der immer knapper werdende Wohnungsmarkt, der Wiens Hoteliers Kopfzerbrechen bereitet, sondern die neuen Hobbyhoteliers, die an ihrem Kuchen mitnaschen, ihn sich gar einzuverleiben scheinen - und nicht nach ihren Regeln spielen. Aus diesem Grund will man sich kommenden Dienstag im Wiener Rathaus treffen, um Grundregeln im Bereich der Privatzimmervermietung aufzustellen. Geladen sind Hoteliers, Wiener Tourismusverband sowie Vertreter der Mietervereinigung.

Stärkere Regulierung bei Privatzimmern gefordert

Denn der Hut brennt. Haben 2013 lediglich 62 Personen offiziell ihr Zimmer privat vermietet, sind es laut Wiener Tourismusverband mit Stichtag 1. Juni 2015 schon 462. Auch in puncto Nächtigungen verzeichnen private Vermieter immer bessere Ergebnisse. Während die Zahl der Touristen, die in Hotels übernachten Monat für Monat lediglich um einige Prozent im einstelligen Bereich - im Vergleich zum Vorjahr - steigt, ist die Zahl der Nächtigungen in Ferienwohnungen und Privatzimmern in manchen Monaten gar um 100 Prozent gestiegen.

Grundsätzlich kann in Wien jeder ein Privatzimmer vermieten. Vorausgesetzt die Gäste bleiben nicht länger als drei Monate, nicht mehr als zehn Betten werden vermietet, der Vermieter wohnt selbst in der Unterkunft und spannt keine "familienfremden" Personen für die Vermietung ein, und es handelt sich bei der Vermietung nicht um seine Haupteinkommensquelle. Erfüllt man diese Kriterien, gilt es nur noch eine "Ortstaxe" an die MA 6 - der Magistratsabteilung für Rechnungs- und Abgabenwesen - zu entrichten. Diese entspricht 3,2 Prozent des Beherbergungsentgelts. Wer das nicht tut, muss mit einer Geldstrafe von 420 Euro rechnen.

Um das stärker zu regulieren, verlangt Andrea Feldbacher, Obfrau der Hotelfachgruppe der Wiener Wirtschaftskammer, von der Stadt Wien eine zentrale Kontrollstelle, um zu prüfen, dass die Ortstaxe auch korrekt abgeführt wird. Auch diese steht am kommenden Dienstag zur Debatte. "Ich erwarte mir einen konkreten Vorschlagkatalog. Aber ich glaube, dass die Stadt Wien erkannt hat, dass sie da etwas tun muss", sagt Feldbacher.

Einwilligung der Nachbarn notwendig

Immer wieder hat Finanzstadträtin Renate Brauner betont, dass es bei der Vermietung diverse Bestimmungen gibt. So ist die Weitervermietung von geförderten Wohnungen sowie Gemeindewohnungen strikt verboten. Auch für Eigentümer hat sich die Lage seit 2014 verschärft. Vor einem Jahr hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein Eigentümer seine Wohnung oder ein Zimmer nur dann an Touristen vermieten kann, wenn er die Zustimmung aller Eigentümer in seinem Wohnhaus eingeholt hat.

"Da ist einiges in Bewegung gekommen", sagt Hotelier Feldbacher. Sie ist zufrieden mit dem OGH-Urteil. In vierter Generation führt sie bereits das Hotel Jäger auf der Hernalser Hauptstraße. 1911 hat es ihr Urgroßvater eröffnet. Den einen oder anderen Stammgast hat sie an die Konkurrenz mit den eigenen vier Wänden verloren. Nach dem Lokalkolorit hätte man gesucht, ein bisschen größer sollte es sein, als ein Hotelzimmer, aber auch günstig. Feldbacher erinnert sich an ein amerikanisches Pärchen, das ihr aus diesen Gründen "untreu" geworden ist. Das war vor zwei Jahren. Nun haben sie wieder in ihrem Hotel gebucht. Die Sehnsucht nach dem Concierge war offenbar größer als nach dem heimeligen Wohnzimmer.