Wien. Gesundheitstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) hat mit dem Krankenanstaltenverbund (KAV) derzeit alle Hände voll zu tun. Zum einen muss sie dafür sorgen, dass sich die Stimmung im Unternehmen, die in den vergangenen Jahren auf einen selten da gewesenen Tiefpunkt gerutscht ist, wieder verbessert. Vor allem die Kommunikation zwischen der Führung und der Belegschaft gilt es, wieder in Gang zu setzen.

Zum anderen wartet die Herkules-Aufgabe der Strukturreform auf sie. Ende Mai soll feststehen, wie die neue Rechtsform des KAV aussieht. Derzeit sei man dabei, die verschiedenen möglichen Organisationsformen, die eine Arbeitsgruppe erstellt hat, zu bewerten, sagte Frauenberger am Freitag in einer Pressekonferenz. Eine Präferenz wollte sie nicht abgeben. Sie sagte nur: "Ich schließe aus, dass alles so bleibt, wie es ist, und auch eine Aktiengesellschaft wird es nicht werden."

Folgende Möglichkeiten kommen daher in Betracht:

Der KAV könnte etwa nach niederösterreichischem Vorbild in eine "unechte" Holding umgewandelt werden. Unecht deshalb, weil die niederösterreichische Krankenhaus-Holding nicht wie eine "echte" Holding Unternehmen unter sich versammelt, sondern lediglich einen Dachrahmen für verschiedene Krankenhaus-Standorte bietet. "Man tut, als ob es eine echte Ausgliederung wäre, faktisch ist der politische Einfluss aber ungebrochen", sagt der Gesundheitsökonom Ernest Pichlbauer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ein weiterer "Vorteil" sei, dass das Budget der Stadt nicht mehr durch die Krankenhäuser belastet werde. "Die Intransparenz bleibt bei dieser Lösung weiter sehr hoch. Man muss nur das öffentlich machen, was man öffentlich machen will", sagt Pichlbauer.

Auch derzeit kann sich der KAV, der als "Unternehmung" der Stadt Wien geführt wird, also als Regiebetrieb, nicht gerade mit Transparenz rühmen. "Wer den Jahresabschluss des KAV einsehen will, kann heute maximal auf die Daten von 2015 zurückgreifen", sagt Pichlbauer. Über einen umfassenden Rechnungsabschluss im Sinne der Doppelten Buchhaltung, wie er für eine GmbH oder AG erforderlich ist, verfügt der KAV nicht.

Genau diese Tatsache dürfte, falls die Gründung einer GmbH in Betracht gezogen wird, eine erste große Hürde darstellen. Denn sie erfordert eine Eröffnungsbilanz und diese für den KAV zu erstellen, dürfte auch erfahrenen Bilanzierern Kopfzerbrechen bereiten. "Alleine das gesamte Anlagevermögen des KAV, also bis runter zu jedem Bett, zu bewerten, ist richtig viel Arbeit", meint Pichlbauer. Denn jeder Krankenhausstandort führe einen anderen Kontorahmen, Konsultierungen würden sich daher schwierig gestalten.