Die mit Spannung erwarteten vorläufigen Prüfberichte des niederösterreichischen Landesrechnungshofes waren am Dienstag Thema in der Sitzung der Landesregierung. Es geht um die Sonderprüfung landesnaher und landeseigener Gesellschaften rund um vermutete illegale Parteienfinanzierung. Im Kern beanstandet das Kontrollorgan Strukturmängel und fordert strengere Richtlinien.

Zu den ersten drei Rohberichten des Landesrechnungshofes gibt es nun schriftliche Stellungnahmen. In den der APA vorliegenden Überprüfungsergebnissen zur Landesgesundheitsagentur (LGA) sowie zur Radland und Familienland GmbH werden vorwiegend strukturelle Dinge bemängelt. Stellungnahmen der betroffenen Institutionen und der Landesregierung werden nun für den Endbericht eingearbeitet. Die Landes-SPÖ kritisierte allerdings prompt die Stellungnahmen der Landesregierung als unzureichend.

Im vorläufigen, 58 Seiten umfassenden Überprüfungsergebnis hat der Landesrechnungshof festgehalten, dass die Landesgesundheitsagentur Richtlinien "auf das erforderliche Ausmaß und auf Bereiche mit unbestimmter Rechtslage" beschränkt habe. Ausdrückliche Regelungen in den Bereichen Inserate und Werbung, Spenden sowie u.a. für Zahlungen an politische und wahlwerbende Parteien seien für "nicht notwendig" erachtet worden.

Prüfer drängen auf Richtlinie

Nach Rechtsansicht der LGA schlossen insbesondere das NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz, das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sowie das Korruptionsstrafrecht solche Zahlungen aus. Der Landesrechnungshof regte nun dazu an, diese Rechtsansicht in einer Richtlinie zu verankern. Diese Empfehlung werde seitens der LGA berücksichtigt, heißt es in der Stellungnahme, die der APA vorliegt.

Weitere Ergebnisse des Landesrechnungshofs sind, dass die LGA ihre bisherige Mediaplanung evaluieren und weiterentwickeln sowie - im Zusammenhang mit einer im Oktober 2021 geschalteten Reportage über das Healthacross-Gesundheitszentrum in Gmünd - "die Abrechnung von Dienstleistungen besser kontrollieren" solle. Von der Landesgesundheitsagentur wurden entsprechende Schritte angekündigt.

Stichproben zeigen Einklang mit Gesetz

Diverse Stichproben zeigten laut vorläufigem Überprüfungsergebnis, dass Schaltungen in Online- und Printmedien den Mediendaten und Anzeigentarifen entsprochen haben. Auch drei Stichproben hinsichtlich Werbung in Rundfunkmedien "standen mit dem gesetzlichen Auftrag der NÖ Landesgesundheitsagentur und mit deren Kommunikationsstrategie im Einklang".

Hinsichtlich NÖ Familienland GmbH und Radland GmbH lautet ein Ergebnis, dass die Landesregierung ein "zweckmäßiges Regelwerk für die Verwaltung der Anteile des Landes ausarbeiten lassen und verbindlich in Kraft setzen" solle. Diese Empfehlung wird laut Stellungnahme der Landesregierung umgesetzt. Familienland wurde aufgetragen, "eine verbindliche Vorgehensweise zur Korruptionsbekämpfung" festzulegen und dem Personal zu vermitteln. Dem sei bereits entsprochen worden, antwortete die NÖ Familienland GmbH. Weiters solle, so der Landesrechnungshof, "Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit" des Kommunikationskonzepts sowie der Mediaplanung hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden.

Für Radland wurden zudem u.a. eine Weiterentwicklung der Marketingstrategie und die Vornahme einer Mediaplanung angeregt. Weiters solle die Landesregierung der Radland GmbH "messbare Vorgaben für Ergebnisse erteilen und deren Gebarung durch ein unterjähriges Berichtswesen ergebnisbezogen steuern". Diese Empfehlung werde seitens der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten umgesetzt, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Sonderprüfung umfasst elf Bereiche

Insgesamt arbeitet der Landesrechnungshof im Rahmen der heuer im Mai gestarteten Sonderprüfung an elf Berichten. Überprüft werden Zahlungsflüsse von März 2017 bis Mai 2022 in Verbindung mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen. Evaluiert werden etwa Konzepte für Kommunikation oder Social Media sowie Verträge bzw. Vereinbarungen für einzelne Zahlungen. SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos vermuten illegale Parteienfinanzierung durch die Volkspartei. Die ÖVP weist die Vorwürfe vehement zurück.

Die fünf Aufträge für eine Sonderprüfung kamen von Landtagsabgeordneten der SPÖ, FPÖ und Neos mit Unterstützung der Grünen. Vier betreffen die Hypo NOE, die Wirtschaftsagentur des Landes ecoplus, den Energieversorger EVN und dessen Töchter sowie die Landesgesundheitsagentur (LGA). Der fünfte Antrag umfasst die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH, die NÖ Verkehrsorganisationsges.m.b.H., die Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und Die Garten Tulln GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH. (apa/red.)