Am Sonntag werden die 100 Abgeordneten zum Landtag, der in Wien gleichzeitig der Gemeinderat ist, gewählt - sowie die Mandatare der 23 Bezirksvertretungen. Exakt 1,133.010 Personen sind auf Gemeindeebene wahlberechtigt. Wer noch nicht mit Wahlkarte gewählt hat, kann das am Wahlsonntag zwischen 7 und 17 Uhr in einem der 1.494 Wahllokale (rund 850 davon sind barrierefrei) tun. Aber Vorsicht: wegen der Corona-Pandemie wurden einige (kleine und in Pflegeheimen untergebrachte) Wahllokale geändert.
Den Gemeinderat dürfen im Übrigen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Wien wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - die Bezirksvertretungen auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Wien. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter nach einer Verurteilung das Stimmrecht entzogen wurde.
In den Wahllokalen gelten Corona-bedingt umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen. Betritt man das Wahllokal, ist das Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes verpflichtend. Auch das Wahlpersonal trägt eine Maske. Die Besucher werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zum Ankreuzen mitzunehmen. Falls dieser vergessen wird, stehen desinfizierte Stifte im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal allerdings kein solcher zu finden.
1.520 Plexiglas-Paravents zur Identifizierung
Plakate und Ordner weisen auf die Vorgaben hin, wobei es für die Maskenpflicht eine relevante Ausnahme gibt. Zur Überprüfung der Identität der Wahlberechtigten muss der Schutz kurz abgenommen werden. Damit dies kein Infektionsgeschehen zeitigt, kommen dabei insgesamt 1.520 "Identifikationsparavents" aus Plexiglas zum Einsatz, hinter denen sich die Person postieren muss.
Auch der Hygiene wird laut Wahlbehörde besonderes Augenmerk geschenkt. Zusätzlich zur Grunddesinfektion des Wahlmobiliars wie Wahlzellen, Wahlurnen und Tische werden am Wahltag alle Kontaktstellen, mit denen die Wahlberechtigten in Berührung kommen, regelmäßig desinfiziert. Das Wahlpersonal wurde zudem angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverlauf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften. Für das eingesetzte Personal gibt es das Angebot, sich testen zu lassen.
In kritischen Einrichtungen wie Pflegeheimen dürfen nur noch Menschen wählen, die dort wohnen. Wahlberechtigte von außerhalb wurden bereits auf andere Sprengel aufgeteilt. Ebenso wurden Wahllokale unter 40 Quadratmeter Raumgröße in größere Räume übersiedelt. Wahlberechtigte, denen der Besuch eines Wahllokales nicht möglich ist, können von besonders ausgerüsteten fliegenden Wahlbehörden besucht werden. Dies gilt auch für Menschen, die infiziert sind oder als Verdachtsfälle eingestuft wurden. In diesen speziellen Fällen wird die Schutzausrüstung durch das Anlegen von FFP2-Masken ohne Ausatemventil, Gesichtsvisieren, Einmalkitteln und Handschuhen nochmals verstärkt. Auch Sanitäter sind dann mit dabei.
40 Prozent der Stimmen außerhalb der Wahllokale
Ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarten können im Übrigen bis Sonntag 9 Uhr in die Briefkästen geworfen werden - weil es am Samstag und Sonntag Sonderentleerungen gibt. Damit landen auch die Wahlkarten am Postweg noch zeitgerecht bei der Bezirkswahlbehörde.
Die Post hat für diese Sondertouren zusätzliches Personal abgestellt und auch mehr als 40 zusätzliche Briefkästen an stark frequentierten Stellen - etwa bei U-Bahn-Stationen - aufgestellt. Die 1.100 Briefkästen wurden mit Aufklebern ausgestattet, auf denen der letzte Entleerungszeitpunkt für die fristgerechte Briefwahl zu finden ist. Auch die Briefwahlstimmen müssen bis Sonntag 17 Uhr, wenn alle Wahllokale schließen, bei den Bezirkswahlbehörden eingetroffen sein.
Die Wienerinnen und Wiener nützen das Briefwahl-Angebot sehr stark: Weit über 40 Prozent der Stimmen dürften heuer außerhalb der Wahllokale abgegeben werden. Schon bis Donnerstag waren insgesamt 382.214 Wahlkarten ausgestellt.
Neben dem Postweg und der Wahl gleich bei persönlicher Abholung gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Wahlkarten-Stimme abzugeben: Man kann sie (selbst oder über einen "Boten") auch direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen - oder am Sonntag entweder selbst in jedem Wahllokal Wien-weit abgeben bzw. einer anderen Person ins Wahllokal mitgeben.
Nicht vergessen werden darf bei der Briefwahl die Unterschrift am Kuvert: Denn ohne diese eidesstattliche Erklärung, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat, wird die Stimme nicht mitgezählt.