Wien/Linz. (ett/apa) Nach dem Vorstoß der ÖVP im Nationalratswahlkampf zur Auflösung extremistischer Vereine, mit der auch die rechtsextreme Identitäre Bewegung verboten werden soll, hat die SPÖ den Ball an das Justiz- und Innenministerium weitergespielt. Im Justizministerium wurde im Büro von Ressortchef Vizekanzler Clemens Jabloner auf Anfrage der "Wiener Zeitung" erklärt, solange es keine konkreten Gesetzesvorschläge gebe, könne man "nicht abschließend Stellung nehmen". Generell sei der Minister aber skeptisch bei Grundrechtseingriffen: "Das muss man sehr sorgfältig prüfen."
Der Nationale Sicherheitsrat hat am Mittwoch das weitere Vorgehen beschlossen. Justiz- und Innenministerium sollen demnach einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen eines expliziten gesetzlichen Verbots bestimmter Vereine beziehungsweise die Ausdehnung behördlicher Befugnisse bei Vereinsauflösungen behandelt werden.
Im Innenministerium von Ressortchef Wolfgang Peschorn gab man sich reserviert. Dort wurde auf frühere Stellungnahmen des Justizministers und von Bundespräsident Alexander Van der Bellen verwiesen. Das Staatsoberhaupt hat heuer im März schon betont, die Auflösung eines Vereins "ist eine juristisch sehr heikle" Angelegenheit, das würde er sich "dreimal überlegen". Er glaube, das Problem sei nicht juristisch zu lösen, das sei "eine politische Frage". Das Innenministerium wird aber, das wurde der "Wiener Zeitung" versichert, eine Prüfung vornehmen.
Bericht zu Rechtsextremismus wird wieder eingeführt
Die ÖVP will die Auflösung extremistischer Vereine mittels Änderung des Vereinsrechts umsetzen, ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat das Identitärenverbot zur Koalitionsbedingung gemacht. Die FPÖ lehnt das ab. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried ist gegen Schnellschüsse, weil es bei der Versammlungs- und Vereinsfreiheit um zentrale Punkte der Grundrechte gehe. Ein Beschluss im Eilverfahren noch vor der Nationalratswahl am 29. September gilt daher als ausgeschlossen.
Im Justizministerium wurde an Aussagen Jabloners beim Forum Alpbach erinnert, wo er Sorge um die Grundrechte geäußert hat. Der Minister sei "grundsätzlich skeptisch" bei Maßnahmen, mit denen in Grundrechte eingegriffen werde, wurde bekräftigt. Man müsse diese sehr sorgfältig auf die Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Derzeit ist ein Verbot nur bei Verstößen gegen das Strafgesetz möglich. Für das Vereinsrecht ist das Innenministerium zuständig. Es sei abzuwarten, welche konkreten Vorschläge gemacht würden. Dann werde der Verfassungsdienst prüfen.