Mitgliedsbeiträge, Kredite, wirtschaftliche Tätigkeiten, Spenden und vor allem die Parteienförderung durch die öffentliche Hand: Über Geldflüsse wie diese finanzieren sich die Parteien. Auf der anderen Seite, jener der Ausgaben, stehen die Aufrechterhalten des Parteiapparats, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen - und die Wahlkampfkosten. Darüber, wie hoch diese sind, herrscht allerdings meist Stillschweigen. Vor allem die Großparteien sind hier extrem zurückhaltend. Klarheit über die Höhe der Wahlkampfkosten gibt es erst ein Jahr nach der Wahl, wenn die Parteien diese dem Rechnungshof (RH) mitteilen müssen - und damit auch darüber, wer die Wahlkampfkostenobergrenze überschritten hat.

Seit der Reform des Parteiengesetzes 2012 darf keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben. Im Juli dieses Jahres wurde die von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt geplante Deckelung von Parteispenden im Nationalrat beschlossen. Damit werden Einzelspenden von mehr als 7500 Euro pro Jahr untersagt, und insgesamt darf keine Partei pro Kalenderjahr mehr als 750.000 Euro an Spenden lukrieren. Zuwendungen über 2500 Euro müssen sofort dem RH gemeldet und veröffentlicht werden. Was der Reform fehlt, sind die oft verlangten Einsichtsrechte des RH in die Parteifinanzen. Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen nun massive Strafen. Diese können bei bis zu 150 Prozent des Überziehungsbetrages liegen. Davor betrugen diese 10 bis 20 Prozent.

Spendendeckel zulässig

Der umstrittene Spendendeckel für Parteien ist wohl nicht verfassungswidrig, so die Autoren eines neu aufgelegten Gesetzeskommentars zum Parteienrecht. Das Buch enthält zudem einen kleinen Dämpfer für Befürworter der Kontrolle der Parteien durch den RH: Die Autoren zitieren ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das auch für die aktuelle Debatte relevant ist, ob die Parteien wie bisher durch Wirtschaftsprüfer oder doch besser durch den RH kontrolliert werden sollten. Die Höchstrichter lassen in dem Erkenntnis aus 2017 eine gewisse Skepsis gegen eine staatliche Einschau in die Parteifinanzen durchblicken. Sie bestätigen die Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer nämlich auch mit dem Hinweis, dass damit die Betätigungsfreiheit der Parteien "besonders gewahrt" bleibt, "weil so die unmittelbare Einsicht staatlicher Organe in die Unterlagen und damit verbunden in die Tätigkeit der politischen Partei vermieden wird".

Parteifinanzen, Wahlkampfkosten und Kontrollen waren erst Anfang September wieder Thema, als ein Bericht des "Falter" für Ärger bei den Türkisen sorgte. Unter Berufung auf angebliche ÖVP-interne Dokumente plane die ÖVP demnach, die erlaubte Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro auch im Nationalratswahlkampf 2019 zu überschreiten. Konkret um 1,9 Millionen Euro. Die ÖVP führe eine "doppelte Buchhaltung", hieß es. Diese wies das zurück und brachte beim Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage gegen den "Falter" ein, der nun bis Mitte Oktober Zeit für eine Klagebeantwortung hat.