Wien. Das BZÖ kann im Wahlkampf doch auf eine gefüllte Kasse zurückgreifen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entscheiden, dass das Straflandesgericht Wien im Zuge des Telekom-Prozesses keine BZÖ-Gelder einfrieren darf.

Das Straflandesgericht, an dem der Telekom-Prozess um illegale Parteienfinanzierung in den kommenden Wochen ausgetragen wird, wollte auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einfrieren, um im Falle einer Verurteilung die Schadenssumme, um die im Prozess geht, beim BZÖ abzuschöpfen.

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die 939.680 Euro machen fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Parteienförderung zustehen. Die Orangen hatten deswegen Beschwerde eingelegt und nun vor dem Oberlandesgericht recht bekommen.

Bei dem Prozess, der nächste Woche startet, geht es um den Vorwurf, die Telekom Austria (TA) habe über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert. Über "Scheinrechnungen" sollen an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung TA-Gelder ausbezahlt worden sein. Letztlich sollen der mittlerweile rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dem BZÖ damit exakt 939.680 Euro zugeflossen sein.

Der Lobbyist Peter Hochegger, der frühere Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer und drei weitere Personen, denen neben Untreue teilweise auch Geldwäsche angekreidet wird, müssen sich dafür nun vor Gericht verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.