Brüssel. Zum bereits ausverhandelten, aber noch nicht beschlossenem Handelsabkommen Ceta ("Comprehensive Economic and Trade Agreement") zwischen der EU und Kanada hat nun Bundeskanzler Christian Kern eine neue Debatte angekündigt. "Das wird der nächste Konflikt innerhalb der EU sein, den Österreich auslöst", kündigte er an.

Es gebe hier viele ähnliche Schwachpunkte wie beim umstrittenen TTIP, dem geplanten Freihandelsabkommen EU-USA.

Die EU ist für Kanada der zweitwichtigste Handelspartner. Wichtiger sind nur die USA. Umgekehrt ist Kanada für die EU derzeit auf Platz elf der wichtigsten Handelspartner. 2013 investierte Kanada in den EU-Ländern 28 Mrd. Euro, umgekehrt flossen 12 Mrd. Euro nach Kanada. Die EU exportierte im vergangenen Jahr Waren im Volumen von rund 35 Mrd. Euro nach Kanada.

Umstrittene Investitionschutzklauseln

Ceta sieht die Abschaffung von Zöllen für 99 Prozent der Waren vor und eine Marktöffnung in Bereichen, in denen EU-Unternehmen weltweit führend sind. Nach Angaben der EU-Kommission sieht es den Schutz von mehr als 140 Produkten aus EU-Regionen vor, vom Tiroler Speck bis zum holländischen Gouda.

Die umstrittenen Investitionsschutzklauseln im Abkommen hat die EU-Kommission damit erläutert, dass das Abkommen einen "klaren Bruch" zum alten Schiedsgericht-System (ISDS) markiere, indem es den Regierungen das Recht zu regulieren versichere und transparenter und unabhängiger sei. Statt privater Schiedsgerichte müssen vom Staat nominierte Schiedsrichter entscheiden. Sie müssen Qualifikation aufweisen, die einem Internationalen Gerichtshof entsprechen. Kritikern geht dies aber nicht weit genug.

Abkommen für Jobs, Wirtschaft und Standards

Das Abkommen werde helfen, Jobs und Wachstum zu schaffen, während die hohen europäischen Standards in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsrecht aufrecht bleiben, betont die Kommission. Kanada wolle europäischen Firmen seine beste Behandlung anbieten - eine bessere als anderen Ländern oder Regionen.

Widerstand gegen Ceta gibt es nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland: Die Initiatoren der Initiative "Nein zu Ceta" reichten Ende August ihre von mehr über 125.000 Menschen getragene Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein. Darüber hinaus beantragten die Ceta-Gegner eine Einstweilige Anordnung, mit der eine vorläufige Anwendung des Abkommens vor Abschluss der Ratifizierung in den nationalen Parlamenten der EU verhindert werden soll. Organisatoren der Klage sind die Verbände Campact, Foodwatch und "Mehr Demokratie".