Riad. Saudi-Arabien und verbündete arabische Staaten haben eine Schwarze Liste mit 18 Organisationen und Einzelpersonen veröffentlicht, die sie mutmaßlicher Verbindungen zum islamischen Extremismus und zu den Behörden im Golfemirat Katar beschuldigen.
In einer von der saudi-arabischen Nachrichtenagentur SPA am Dienstag verbreiteten Erklärung forderten die vier Staaten Katar auf, gegen die "terroristischen" neun Hilfs- und Medienorganisationen und neun Einzelpersonen vorzugehen.
Auf der Liste stehen drei Organisationen mit Sitz im Jemen, sechs weitere sind in Libyen ansässig. Sie werden von den arabischen Staaten beschuldigt, Verbindungen zum Al-Kaida-Netzwerk zu unterhalten. Von drei Katarern, drei Jemeniten, zwei Libyern und einem Kuwaiti heißt es, sie seien an Spendenkampagnen zugunsten der Al-Nusra-Front und anderer "Terrormilizen" in Syrien beteiligt.
Die vier Verfasser der Erklärung - Saudi-Arabien, Ägypten, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate - hatten Anfang Juni die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen und Strafmaßnahmen gegen das Emirat verhängt. Zur Begründung hieß es, das Emirat unterstütze Gruppierungen wie die ägyptische Muslimbruderschaft, die palästinensische Hamas, die Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) und Al-Kaida. Den Gegner Katars sind auch die Beziehungen des Emirats zum Iran, dem Erzrivalen der Saudis, ein Dorn im Auge.
Die vier Staaten verlangten von Katar außerdem, seinen international präsenten Fernsehsender Al-Jazeera und einen türkischen Militärstützpunkt auf seinem Staatsgebiet zu schließen. Katar lehnt die Forderungen als Verletzung seiner Souveränität ab. Es erhält dabei Unterstützung von der Regierung in Ankara, die aber zugleich ihre Beziehungen zu den Ölscheichs in Saudi-Arabien nicht beschädigen will.
Der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan bemüht sich während seiner derzeitigen Reise nach Riad, Kuwait und Doha um eine Beilegung der Krise. Auch die USA versuchen, den Konflikt am Golf zu entschärfen. Mit Katar unterzeichneten sie Mitte des Monats ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Anti-Terror-Kampf.