Wien. Es war ohnehin schon ein Novum: Der VfGH hob dieses Jahr mit der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt erstmals eine Wahl in Wien auf. Grund dafür waren Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung. Die Wahl muss nun am 18. September wiederholt werden. Vergangenen Freitag wurden abermals Unregelmäßigkeiten bei der bevorstehenden Wahl bekannt, so wurden schadhafte Kuverts für die Briefwahlkarten versandt. Dies könnte in letzter Konsequenz zu einer Wiederholung der Wahlwiederholung führen.
Laut der für die Wahl zuständige MA62 könne man nicht genau sagen, wie viele fehlerhafte Wahlkarten tatsächlich versandt wurden. Es seien aber bestimmt unter 30, sagt die Leiterin der Wahlbehörde, Christine Bachofner, gegenüber der "Wiener Zeitung". Sie ruft die betroffenen Wähler auf, sich telefonisch zu melden, um die Wahlkarte austauschen zu können. Bei den Bezirksämtern im 2. Bezirk wurden vier Hotlines, eine bei der MA62 eingerichtet. Der Austausch könne durch Boten sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsplatz geschehen. Von allen betroffenen Wahlkartenwählern habe man die Wahlkarte jedenfalls noch nicht bekommen: "Nur von denen, die sich bisher gemeldet haben", sagt Bachofner. Im Gegenzug dazu seien aber bereits mehrere hundert Wahlkarten ordnungsgemäß bei der Wahlbehörde eingelangt.
Den Fehler sieht Bachofner bei der Druckerei Printcom, welche die Wahlkarten im Auftrag der Magistratsabteilung hergestellt hat. Bei einigen Kuverts hatte sich beim Umschlag ein Klebestreifen am Rand gelöst. Der Stimmzettel könnte so herausrutschen. "Der Kleber ist zu schwach. Die Druckerei weiß, dass die Wahlkarte dem Postweg standhalten muss", sagt Bachofner.
Bis Freitag, den 16. September, kann man noch einen Wahlkartenantrag stellen. Dass bis dahin weitere Fehler passieren, ist aber ausgeschlossen. Nachdem die MA62 am vergangenen Montag telefonisch auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, hat man umgehend die Druckerei informiert. Diese hat daraufhin 20.000 Wahlkarten nachgewalzt und zurückgeschickt, um weitere mangelhafte Aussendungen zu vermeiden.
Trotz dieser Vorkehrungen gibt es folgende Probleme, die letztlich zu einer Aufhebung der Wahl führen könnten: Wenn fehlerhafte Wahlkarten bereits von Wählern unterschrieben und abgesendet wurden. Oder Auslandsösterreicher solche Wahlkarten bestellt haben und diese nicht rechtzeitig ausgetauscht werden können. Die Wahlkarten wären somit ungültig und dieser Schaden könnte - entsprechend der Judikaturlinie des VfGH - einen "Einfluss auf das Wahlergebnis haben".
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