Karlsruhe. Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung durch das deutsche Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.

Bei der Urteilsverkündung mahnten die Höchstrichter gleichzeitig jedoch die strikte Einhaltung der Vorgaben ein. "Die Regelungen zur Europäischen Bankenunion schöpfen den vorgegebenen Rechtsrahmen sehr weitgehend aus, überschreiten ihn aber nicht", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Hinter dem Urteil steht eine Kompetenzdebatte, die die Einrichtung der Bankenunion von Anfang an begleitet hat. Zwar waren sich die EU-Mitglieder nach der Finanzkrise einig, dass große Banken im Währungsraum stärker kontrolliert und auf eine solidere Basis gestellt werden sollten. Die Aufsicht sollte unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt gebündelt werden.

Doch in welchem Ausmaß gemeinsame Entscheidungen zu treffen wären, also wie viel an nationalen Kompetenzen abzugeben wäre, war lange Zeit umstritten. In Deutschland, wo der Bundestag in die Beschlüsse eingebunden ist, gab es außerdem Bedenken, dass das Land große finanzielle Risiken eingehe, indem es für andere Staaten einspringen müsse.

Mehrere Kläger, darunter der Berliner Jurist Markus Kerber, hatten denn auch Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil mit der Bankenunion die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten EU-Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Deutschland hätte so zu viel Macht aus der Hand gegeben.

Nationale Befugnisse bleiben

Diese Argumente wiesen die Richter in Karlsruhe zurück. Die Aufsicht über die Banken in der Eurozone sei nicht vollständig auf die EZB übertragen worden, erklärten sie. Umfangreiche Befugnisse verblieben bei den nationalen Aufsichtsbehörden.

Tatsächlich sind es 21 so genannte systemrelevante Institute in Deutschland, die die EZB kontrolliert, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank. Dem gegenüber stehen aber rund 1400 Banken und Sparkassen, die weiterhin der deutschen Finanzaufsicht unterliegen. Für sie bleiben die Bafin und die Bundesbank zuständig.

Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder einem Institut die Zulassung zu entziehen.

Notfall-Fonds gesetzeskonform

Zweite Säule der Bankenunion ist ein Notfall-Fonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein; mittlerweile sind rund 33 Milliarden Euro im Topf. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen. Auch diese Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Verfassungsrichter.

Die Regierung in Berlin und die Bundesbank begrüßten die Entscheidung in Karlsruhe. Diese bestätige die Rechtsauffassung des Kabinetts, kommentierte Finanzstaatssekretär Jörg Kukies. Bei der letzten Finanzkrise hätten die deutschen Steuerzahler 60 Milliarden Euro gezahlt, weil es keinen einheitlichen Abwicklungsmechanismus gegeben habe. Das habe sich mit der Bankenunion geändert. (reu/afp)