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Der Boom der Billigware

Von Daniel Bischof

Wirtschaft
© WZ-Illustration: Irma Tulek

Mit extravaganten Rabatten werben Händler auf Billigplattformen um Kunden. Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht.


Uhren und Kopfhörer für drei Euro, Drohnen für fünf Euro, Elektroroller für sieben Euro: Mit Kampfpreisen locken Händler auf Online-Billigplattformen ihre Kunden an. Zwar raten Konsumentenschützer bei der Schnäppchenjagd zur Vorsicht, doch das Geschäft mit der Billigware boomt.

Einen Erfolgsweg hat etwa die Einkauf-App Wish des gleichnamigen US-Unternehmens eingeschlagen. Mit elf Milliarden US-Dollar wurde Wish im August 2019 von Finanzexperten bewertet, regelmäßig landet die App in den Download-Hitlisten auf Spitzenplätzen. In Österreich war Wish im Jahr 2019 auf dem Android-Betriebssystem auf Platz 2 der am meisten heruntergeladenen Einkauf-Apps, bei iOS kam sie auf Platz 4. Auch die lettische Billigplattform Joom ist erfolgreich: Sie hat laut eigenen Angaben 250 Millionen Nutzer.

Die Popularität der Billigware ist nicht nur auf Schnäppchenjäger zurückzuführen. Zu den Zielgruppen zählen auch einkommensschwächere Familien, die sich die oft teureren Produkte auf Amazon & Co. nicht leisten können, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Gerrit Heinemann (siehe Interview Seite 21).

Meist chinesische Händler

Die Waren selbst stammen nicht direkt von Wish, sondern von Drittanbietern. Das US-Unternehmen setzt nämlich auf das Marktplatzprinzip. Wish stellt lediglich seine Plattform zur Verfügung, darauf können sich Händler registrieren und ihre Waren anbieten. Sie kümmern sich dann auch um den Versand der Produkte.

Unter diesen Drittanbieter tummeln sich zumeist chinesische Händler. Sie gewähren oft Preisnachlässe von mehr als 90 Prozent. Für einen Sportschuh wird mit einer Preisreduktion von 96 Prozent geworben: Er kostet 5 statt 154 Euro. Ein Föhn wird für 70 statt 2540 Euro angeboten: ein Rabatt von 97 Prozent.

Konsumentenschützer raten zur Vorsicht. Die deutschen Verbraucherzentralen berichten von vermehrten Beschwerden über Wish. Dass sich die Schnäppchenjagd nicht für jeden Kunden auszahlt, davon kann auch die österreichische Konsumentenschützerin Maria Semrad ein Lied singen. Die Juristin arbeitet in Wien für das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). Bei Semrad und ihren Kollegen vom EVZ und dem Verein für Konsumenteninformationen landen regelmäßig Beschwerden über die Billigplattformen und Drittanbieter.

Nemrad schätzt, dass sich jährlich alleine über Wish rund 200 Kunden beschweren. Die Dunkelziffer sei um ein Vielfaches höher: "Jede einzelne Beschwerde muss man hundertfach multiplizieren. Denn aufgrund des geringen Warenwerts wenden sich nur die wenigsten Kunden an den Verbraucherschutz", sagt sie. Viele Kunden seien auch auf das allergünstigste Schnäppchen aus: "Sie wollen so viel sparen wie nur möglich. Sie nehmen es in Kauf, wenn es auch einmal Probleme gibt."

Bei den Konsumentenschützern landen daher vor allem die Fälle, bei denen es um schon etwas größere Beträge geht oder den Kunden rechtliche Probleme drohen. "Es kommt etwa oft vor, dass die Konsumenten Billigware um ein paar Euro bestellen, diese bei ihnen aber nie ankommt. Dafür erhalten sie Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwälten, die dann auch noch 70 Euro Mahngebühren verrechnen", sagt Semrad.

Das Problem liege darin, dass die Billigplattformen, Händler und Zahlungsdienstleister zumeist unabhängig voneinander agieren und kaum miteinander kommunizieren. Gebe es beim chinesischen Händler Lieferprobleme, erfahre der Zahlungsdienstleister davon nichts und lege daher trotzdem die Rechnung. "Der interessiert sich nicht dafür, ob die Ware geliefert wurde oder nicht, und schaltet sofort den Rechtsanwalt ein, wenn der Kunde nicht zahlt", sagt die Juristin.

In diesen Fällen können der VKI und das Europäische Verbraucherzentrum mit rechtlichem Rat beistehen. Sofern etwa vereinbart wurde, dass erst bei Lieferung zu zahlen sei, könne der Verbraucher die Mahnung beeinspruchen, sagt Semrad. Doch würden einige Konsumenten darauf leider verzichten: "Manche Menschen fühlen sich durch Inkassoforderungen enorm unter Druck gesetzt. Sie zahlen sofort, wenn sie gemahnt werden."

Auch mangelhafte Bestellungen beschäftigen die Konsumentenschützer. "Probleme gibt es vor allem bei der Kleidung: Sie passt oft nicht, insbesondere, wenn sie aus China kommt. Da wird teilweise irgendwas versandt", sagt Semrad. Statt dem bestellten Medium-Hochzeitskleid könne schon einmal die X-Small-Version eines anderen Kleides beim Kunden ankommen. "Es kann aber auch sein, dass ein völlig falsches Produkt verschickt wird. Das ist derzeit ein massives Problem", sagt Semrad. Statt des Mantels erhält der Kunde etwa ein Buch, statt der Handtasche eine Brille.

Debatte um Rückversendung

Wish verweist darauf, dass die "umfassenden Rückgabebedingungen" des Unternehmens eine ganze Reihe an möglichen Problemfällen abdecken würden. Entspreche die erhaltene nicht der bestellten Ware oder komme das Produkt nicht an, sei eine Rückerstattung der Zahlung möglich. Der Kunde müsse sich dafür nur innerhalb der vorgesehenen Fristen mit ausreichenden Beweisen an das Serviceteam wenden.

Zuletzt berichteten einige Kunden, dass Wish ihnen das Benutzerkonto sperrte, nachdem sie Waren zurückgeschickt hatten. Der Grund: Sie hätten die "großzügigen Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinien" des Unternehmens missbraucht. Manche Kunden erklärten, bereits nach der ersten Rückversendung gesperrt worden zu sein. Wish betont, dass das Problem auf einem Fehler in einem Algorithmus zurückzuführen sei. Diesen habe man eingeführt, um betrügerische Aktivitäten bei Rückerstattungen zu bekämpfen, er habe aber nicht so gearbeitet, wie man gehofft hatte. Nun sei der Algorithmus geändert worden: "Die Probleme sollten jetzt gelöst sein."

Semrad empfiehlt, Vorauszahlungen zu vermeiden. Wenn eine solche unumgänglich sei, sollte der Konsument zur Kreditkarte greifen. Denn dort gebe es zumindest die Möglichkeit, dass der Kreditkartenanbieter die Zahlung zurückerstatte. Letztlich solle sich der Kunde auf seinen Hausverstand verlassen: "Von allem, was zu gut ist, um wahr zu sein, sollte man die Finger lassen."