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EU-Kommission will raus aus Energiecharta

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

Brüssel empfiehlt nun EU-Ländern Ausstieg aus Energiecharta-Vertrag, weil er nicht mit Klimazielen vereinbar ist.


Konzerne, die Staaten wegen Umweltauflagen oder Klimaziele klagen. In den vergangenen Jahren haben einige prominente Fälle von internationalen Schiedsgerichtsverfahren für Aufsehen gesorgt und eine breite Debatte darüber entfacht, ob der sogenannte Energiecharta-Vertrag, der Grundlage dieser Rechtsstreitigkeiten ist, noch zeitgemäß und mit den EU-Klimazielen vereinbar ist. Prominente Beispiele sind etwa der Rechtsstreit zwischen dem schwedischen Energiekonzern Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland. Vattenfall hat wegen seines Kohlekraftwerks und wegen des beschlossenen Atomausstiegs geklagt und milliardenhohe Entschädigungen für bereits getätigte Investitionen und entgangene Gewinne in der Zukunft gefordert.

Die britische Firma Rockhopper fordert unter Berufung auf den Energiecharta-Vertrag eine Entschädigung von Italien wegen des Ölbohrverbots vor der Adriaküste. Rockhopper fordert 40 Millionen US-Dollar für bereits getätigte Investitionen und weitere 300 Millionen für zukünftig entgangene Gewinne.

Internes EK-Papier

Am Dienstag hat nun die EU-Kommission Medienberichten zufolge ein internes Diskussionspapier einer Gruppe von Energieexperten aus den EU-Ländern vorgelegt, das einen koordinierten Ausstieg aus dem sogenannten "Energy Charter Treaty" (ECT) der EU als Gemeinschaft, den einzelnen EU-Staaten und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) vorschlägt. Der Grund: Der Vertrag ist veraltet und nicht mit den EU-Klimazielen und dem Ausstieg aus fossiler Energie vereinbar.

Weil eine vor zwei Jahren angekündigte Überarbeitung dieses Vertrags scheiterte, sollen die EU-Staaten nun gänzlich das Regelwerk verlassen, lautet die Empfehlung. Einige EU-Staaten sind ohnehin schon ausgetreten: 2016 ist Italien ausgeschieden, Spanien, die Niederlande, Polen, Slowenien, Luxemburg und Deutschland haben im Vorjahr ihren Rückzug angekündigt. Österreich prüft derweilen noch.

Damit kommt die Kommission einer jahrelangen Forderung von Umweltschützern und NGOs nach. "Die EU-Kommission gesteht - zumindest intern - endlich selbst ein, dass der Energiecharta-Vertrag politisch tot ist und keine Zukunft mehr hat. Nun muss die Kommission einen Vorschlag für einen koordinierten Ausstieg der EU aus dem Vertrag vorlegen. Nur so können wechselseitig weitere Konzernklagen gegen Klimaschutzmaßnahmen verhindert und die 20-jährige Fortbestandsklausel des Vertrages neutralisiert werden", schreibt etwa Theresa Kofler von der globalisierungskritischen Organisation Attac Österreich.

EU-interne Klagen gestiegen

Der ECT wurde in den frühen 1990er-Jahren ins Leben gerufen, um ausländische Investitionen in den ehemals kommunistischen Ländern vor Enteignung und politischer Willkür zu schützen. Derzeit hat die Charta 53 Vertragsparteien, darunter die Europäische Union als Gemeinschaft und zahlreiche andere europäische Länder.

Was ursprünglich als Schutz vor justizieller Willkür und Enteignung gedacht war, wird von der Kommission aber zusehends als Hindernis für die Umsetzung der EU-Klimaziele gesehen. Einer Berechnung des Recherchenetzwerks "Investigate Europe" zufolge schützte der ECT zuletzt fossile Infrastruktur in der EU, Großbritannien und der Schweiz in der Höhe von 344,6 Milliarden Euro. Mehr als zwei Drittel der aktuellen Fälle werden laut "Investigate Europe" von europäischen Investoren gegen EU-Staaten geführt. Für den koordinierten, gemeinschaftlichen Ausstieg aus diesem Vertrag bedarf es der Zustimmung von 15 der aktuell 27 EU-Staaten. Danach können einzelne Länder nur noch mit einer Sondergenehmigung der Kommission im Regelwerk bleiben. Zur erwähnten Modernisierung und Neuformulierung des Vertrags kam es nicht, weil sich die einzelnen EU-Länder nicht auf eine neue Formulierung einigen konnten. In der Debatte geht es nämlich nicht nur darum, die nationalen Interessen gegenüber ausländischer Investoren zu wahren, sondern auch um die finanziellen Interessen von eigenen Großbetrieben im Ausland.

"Das ECT ist somit nicht mit dem Pariser Klimavertrag vereinbar", meint Klimaökonom Stefan Schleicher gegenüber der "Wiener Zeitung". Bei einem Ausstieg aus dem ECT eines Landes sind getätigte Investitionen aber durch die sogenannte "Sunset Clause" für weitere 20 Jahre geschützt. Deshalb plädiert Schleicher dafür, doch noch über eine Modernisierung des Vertrags nachzudenken, denn im Gespräch waren ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Energien mit 2023 und ein Auslaufen des erweiterten Investitionsschutzes mit 2033. Außerdem: "Es ist nicht erkennbar, wie zukunftsfähige Projekte für Erneuerbare geschützt werden", so Schleicher.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor sind die Nicht-EU-Mitglieder des Vertrags. Aus den Drittstaaten gab es bisher laut dem deutschen "Handelsblatt" keinerlei Reaktionen zu einem möglichen EU-Ausstieg. Dazu gehören zum Beispiel Australien, Japan, Albanien oder die Türkei. Russland ist zwar Mitglied der sogenannten Energiecharta-Konferenz und hält sich auch grundsätzlich an den Vertrag, hat ihn aber nicht ratifiziert.