Die deutsche Bundesregierung hat dem Lufthansa-Konzern während der Corona-Pandemie milliardenschwere Hilfen gewährt - mit Genehmigung der EU-Kommission. Das Geld ist längst zurückgezahlt, nun hat jedoch der Gerichtshof der EU in Luxemburg entschieden, dass die EU-Kommission die Staatshilfen nicht durchwinken hätte dürfen. "Der Kommission sind mehrere Fehler unterlaufen", teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Lufthansa-Konkurrenten Condor und Ryanair hatten gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt. Die Luxemburger Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, hieß es. Die Lufthansa hätte sich möglicherweise einen Teil der nötigen Finanzmittel selbst auf den Märkten beschaffen können. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Die EU hat mehrere Verfahren zu Beihilfen behandelt, die insbesondere von Ryanair angestoßen wurden. Auch bei diesen Verfahren, etwa bei der niederländischen KLM und der portugiesischen TAP, hat Ryanair gewonnen, mit ähnlicher Begründung. Insgesamt gibt es 20 Fälle, bei denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen vorgegangen ist. Das Verhalten der Billigairline ist jedoch ein wenig widersprüchlich, denn Ryanair hat in der Corona-Pandemie selbst ein Darlehen von 600 Millionen Pfund vom Staat erhalten.

Ob sich nun aus dem Urteil des EU-Gerichts Schadenersatzzahlung ableiten lassen und in welcher Höhe, ist schwer abzuschätzen. Die EU-Kommission kündigte an, das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken zu wollen. Die Brüsseler Behörde könnte gegen das Urteil vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Einspruch einlegen. Für die Lufthansa dürfte das Urteil keine Folgen haben.

Genugtuung für Ryanair
und Condor

Ryanair begrüßte das Urteil des EU-Gerichts und nannte es einen "Triumph für fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU". Die Kommission dürfe als Wettbewerbshüterin keine diskriminierenden Staatshilfen unter politischem Druck nationaler Regierungen genehmigen. Auch der Ferienflieger Condor zeigte Genugtuung.

Condor selbst hatte vom Bund und dem Land Hessen Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro bekommen, zuerst nach der Pleite der Muttergesellschaft Thomas Cook, später noch einmal wegen der Folgen der Pandemie. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt. Die Richter befanden damals, die EU-Kommission habe ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet und ihr teilweise falsche Annahmen zugrunde gelegt. Die EU-Kommission überarbeitete daraufhin die Unterlagen, dann wurden die Beihilfen für rechtmäßig erklärt. Ein ähnliches Vorgehen ist nun auch bei der Lufthansa-Entscheidung zu erwarten.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. Zehntausende Jobs waren gefährdet. Die Regierung unterstützte die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket, die EU-Kommission erteilte grünes Licht. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben. (red.)