Zum Hauptinhalt springen

Wann muss ich für einen Rettungseinsatz zahlen?

Von Rechts.<b>logbuch</b>

Wirtschaft

Jeder Rettungseinsatz kostet den Rettungsdienst Geld. Das führt dazu, dass die Kosten dem Patienten weiterverrechnet werden. Bei bestehendem Krankenversicherungsschutz werden diese Gebühren in der Regel direkt von der Krankenkasse übernommen. Nur in Ausnahmefällen muss der Betroffene sie selbst tragen.

"Freizeitunfälle am Berg sind immer problematisch", erklärt die Rechtsanwältin Alexandra Sedelmayer. "So kann etwa ein Skiunfall sehr teuer werden, wenn keine private Versicherung besteht. Die Krankenkassen decken nicht den Transport vom Berg ins Tal und den Transport vom Tal ins Spital nur bei medizinischer Notwendigkeit. Diese wird im Nachhinein beurteilt. Wird ein Hubschrauber gerufen, kann man mit Kosten in der Höhe von circa 3000 Euro rechnen."

Die Gebühren für einen Rettungseinsatz entstehen bereits, wenn es zu einer Ausfahrt kommt - egal, ob dann eine Notfallbehandlung oder ein Transport ins Krankenhaus folgt. In Wien handelt es sich um einen Pauschalbetrag von 490 Euro, der vom Gemeinderat jährlich neu festgelegt wird. Die Gebühr ist von demjenigen zu entrichten, für den die Rettung gerufen wurde.

"Ob der Rettungseinsatz berechtigt war, wird aber immer erst in einer Nachbetrachtung des Einsatzes festgestellt", erklärt Sedelmayer.

Die Versicherungen lehnen die Übernahme der Gebühren auf jeden Fall bei Alkohol, Drogenmissbrauch und Selbstmordversuch ab. Auch wenn der Einsatz des Hubschraubers dem Versicherungsträger "medizinisch nicht notwendig" erscheint, gibt es keinen Kostenersatz. Das sorgt immer wieder für Streitfälle, berichtet Sedelmayer. Sie empfiehlt, sich nach Erhalt der Rechnung mit dem Versicherungsträger in Verbindung zu setzen und zu eruieren, warum sich dieser weigert, den Rettungseinsatz zu übernehmen. Kommt es zu keiner Lösung, kann der Zivilrechtsweg eingeschlagen werden. Sedelmayer rät, sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Diese Kolumne wird von der Rechtsredaktion der Wiener Zeitung in inhaltlicher Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Wien produziert. Wir empfehlen, bei konkreten Problemen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. In der Kammer werden Ihnen auch gerne Spezialisten für Ihre Frage genannt (Tel. 01/533 27-18).