PR-Experten beraten Beklagte und Kläger bei Rechtsstreitigkeiten, die oft jahrelang dauern. Mit Litigation PR (prozessbegleitender Öffentlichkeitsarbeit) soll eine faire Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit geführt werden. Ziel ist, Verfahren zu vermeiden, wenn es zu einem Verfahren kommt, dieses zu gewinnen sowie die Reputation zu schützen und wieder aufzubauen. Diese Form der PR kommt aus den USA, in Österreich beschäftigen sich erst wenige Fachleute damit.
"Anwalt gibt Ton an"
Zusätzlich zum Anwalt wird ein PR-Stratege beauftragt, der die Strategie des Anwalts unterstützt. "Der Anwalt gibt den Ton an", sagt Autischer, der im Vorjahr die PR-Agentur Grayling verlassen hat und sich mit der Agentur Gaisberg selbständig gemacht hat. Für Litigation PR sollte nicht der Unternehmenssprecher zuständig sein, denn der müsse sich dafür sorgen, dass es mit dem Geschäft weitergeht. Die PR-Arbeit richte sich an die Öffentlichkeit sowie Kunden und Mitarbeiter. Dabei müssen Rechtstexte verständlich aufbereitet werden: "Tausende Akten müssen auf eine Botschaft reduziert werden", sagt Autischer. Oft geht es auch darum, außergerichtliche Vergleiche und Gesprächsbereitschaft zu forcieren - etwa zwischen einem Patienten und einem Arzt, der wegen eines Kunstfehlers auf Schadenersatz geklagt wird.
"Es geht nicht darum, etwas zu beschönigen, sondern darum, Stellung zu nehmen und zu versuchen, Vorwürfe zu entkräften", betont Martin Zechner, Gesamtleiter des Instituts Krisenkompass für Krisenmanagement und Krisenkommunikation. Einer der großen Fehler ist, zu spät mit der Kommunikation zu beginnen - noch dazu, da sich Gerüchte und Vorwürfe durch das Internet noch schneller verbreiten. "Viele Betroffene verschlafen es, an die Öffentlichkeit zu gehen", sagt Zechner. Betroffene sollten so früh wie möglich aufklären über die Position, die sie im Streit einnehmen. Werden Anschuldigungen publik, heißt es rasch handeln. Die Vogel-Strauß-Taktik sei der falsche Weg, warnt Zechner. Reagieren Betroffene nicht auf die Vorwürfe, kann dies dem Fall schnell einen Drall geben, der nur schwer zu beeinflussen ist.
Die Stellungnahme "kein Kommentar" ist bequem, aber riskant: Denn für die Öffentlichkeit wirkt dies wie ein Schuldeingeständnis, die Position des Betroffenen verschlechtert sich. Autischer rät daher, zu Beginn eines Rechtsstreits ein wohlüberlegtes Statement abzugeben. "Man muss aufpassen, was und wie man es sagt", sagt Autischer. Die Formulierung sei heikel, weil das Gesagte vor Gericht gegen den Betroffenen verwendet werden kann.