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Obergericht kürzt Erfolgshonorar der AvW-Masseverwalter

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Masseverwalter halten Reduktion für nicht gerechtfertigt, Aufwand war enorm.


Klagenfurt/Graz. Im 531-Millionen-Euro-Insolvenzverfahren der AvW-Gruppe hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz zu "Sonderhonoraren" der Masseverwalter ein Machtwort gesprochen. Im Zuge des Verkaufs von 1,422 Millionen Stück Aktien der C-Quadrat Investment AG um 17,92 Millionen Euro, die von AvW gehalten worden waren, hatte die Insolvenzverwaltergesellschaft von Gerhard Brandl und Ernst Malleg laut Gericht eine Entlohnung von 682.684 Euro brutto (568.900 Euro netto) begehrt. Die Regelentlohnung betrug 284.451 Euro netto, doch für die "Größe und Schwierigkeiten und den damit verbundenen Aufwand sowie für den besonderen Erfolg" beantragten die Verwalter einen Zuschlag von hundert Prozent. Rechtlich ist so ein Erfolgszuschlag vorgesehen. Detail am Rande: Für die Verwertung dieser und anderer Aktien hatten die Insolvenzverwalter einen Sachverständigen beigezogen. Laut OLG Graz sollen einige Gläubigerausschussmitglieder gegen die Erhöhung gewesen sein, andere stimmten ihr zu. Doch die AvW-Gruppe und Wolfgang Auer-Welsbach bestritten "den Entlohnungsanspruch zur Gänze".

Das Landesgericht Klagenfurt hat daraufhin den "Erfolgszuschlag" um 50 Prozent gekürzt und den AvW-Abwicklern insgesamt 512.000 Euro zugestanden. Begründung: Die 50-Prozent-Erhöhung sei gerechtfertigt, weil der C-Quadrat-Kurs vor dem AvW-Konkurs bei 6,1 Euro pro Aktie lag, aber 12,6 Euro pro Aktie erlöst wurden. Der Erlös fließt der Pfandgläubigerin Capital Bank-Grawe zu.

Auch gegen diese Entscheidung legte Auer-Welsbach Rechtsmittel ein. Das OLG Graz bestätigte die Regelentlohnung, aber kürzte die "Erfolgsprämie" nochmals um 50 Prozent. Unter dem Strich blieben 355.564 Euro netto plus 71.100 Euro Umsatzsteuer. Das OLG sieht nämlich "einen unerwartet besonders günstigen Verwertungserfolg nicht bescheinigt". Für Masseverwalter Gerhard Brandl hat das OLG "keine Gründe angeführt, die eine Reduktion rechtfertigen". Brandl: "Der Aufwand ist enorm und mit dem eines normalen Konkursverfahrens nicht zu vergleichen."

Zweiter Streitfall

Im Fall der 1,316 Millionen Stück RHI-Aktien, die die AvW-Masseverwalter für 34,21 Millionen Euro verkauften, gibt es auch Zoff.

Vom Erlös erhält die Capital Bank 20,97 Millionen Euro. Von diesem Betrag berechneten die Verwalter laut OLG Graz ihr Honorar. Zum Regelhonorar kamen 50 Prozent Erfolgszuschlag, insgesamt 495.447 Euro netto. Begründung: besonderer Erfolg.

Auer-Welsbach läuft auch dagegen Sturm. Da AvW zur Entlohnung nicht gehört wurde und der besondere Erfolg bezweifelt wird, hat das OLG Graz den Beschluss wegen Nichtigkeit aufgehoben.

Das Landesgericht Klagenfurt muss das Verfahren ergänzen und über die Honorierung in Sachen RHI-Aktien neu entscheiden.