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150.000 Euro Strafe für Marktmanipulation

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Finanzmarktaufsicht kann nun empfindlichere Strafen verhängen.


Wien. Kräftig erhöht hat der Nationalrat am Mittwoch den Strafrahmen, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Marktmanipulierer, Finanzjongleure, illegale Finanzdienstleister und sonstige beaufsichtigte Finanzunternehmen verhängen kann. Die Strafen wurden durch die Bank verdoppelt. Ab Mai wird der unerlaubte Betrieb eines Finanzdienstleistungsunternehmens mit bis zu 100.000 Euro sanktioniert, die Übertretung der Geldwäschebestimmungen und die Marktmanipulation nach Börsegesetz mit 150.000 Euro.

"Zugleich wird der illegale Gewinn abgeschöpft", sagt Klaus Grubelnik, Sprecher der FMA. Die FMA hofft, dass durch die verschärften Strafen eine bessere Abschreckungswirkung erzielt wird.

Nach der österreichischen Rechtspraxis werden aber Höchststrafen bei Ersttätern nicht verhängt, sondern die Strafen kommen etwa an die Hälfte der maximalen Strafdrohung heran. "Dass man die Strafen erhöht, das war lange überfällig", sagt Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Anleger (IVA) zur "Wiener Zeitung". "Die Strafen müssen immer in einem Verhältnis zum Schaden stehen, der angerichtet wird. Bei großen Fällen waren die Strafen bisher in einer Größenordnung eines Strafzettels fürs Falschparken." Nachsatz: "Die Finanzmarktaufsicht muss aber auch in der Lage sein, Manipulationen festzustellen. Man hat immer den Eindruck, auch bei Insiderfällen, man erwischt nur die kleinen, aber nicht die großen Fische." Die Aufsicht hätte es nämlich mit sehr cleveren Tätern zu tun, deren Modus operandi nicht in den Lehrbüchern stehe.

Zugleich wurden die Höchststrafen nach verschiedenen Aufsichtsgesetzen (Bankwesengesetz, Zahlungsdienstegesetz, Börsegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Pensionskassengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Ratingagenturenvollzugsgesetz) von 30.000 auf 60.000 Euro erhöht.