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Wenn die Versicherung aussteigt

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
© fotolia

Wer boxt, muss mit einer höheren Prämie für Unfallversicherung rechnen.


Wien. Versicherungskunden, die die Ausübung von Risikosportarten und Vorerkrankungen nicht angeben, setzen ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. "Es kommt vor, dass erhöhte Risikoaktivitäten verschwiegen werden, vor allem im Bereich der Freizeitaktivitäten. Ein möglicher Grund ist, dass sich Kunden erhebliche Nachteile davon erwarten - dabei ist genau das Gegenteil der Fall", heißt es von der Wiener Städtischen Versicherung zur "Wiener Zeitung".

Die sogenannten erheblichen Gefahrenumstände werden auf dem Antrag und oder auf dem Risiko- bzw. Gesundheitsfragebogen abgefragt. Aufgrund dieser Angaben des potenziellen Kunden entscheidet das Versicherungsunternehmen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag abgeschlossen wird.

Eistauchen, Klettern und Karate sind Risikosportarten

Zu den besonders gefährlichen Sportarten zählen beispielsweise bei einer Unfallversicherung Klettern ab Schwierigkeitsgrad 5, Hobby-Höhlen-, Wrack- oder Eistauchen, Mountainbike-Rennfahren, Boxen und Karate. Welche Sportarten dazugehören, ist je nach Versicherung verschieden. Für gefährliche Sportarten, die hobbymäßig ausgeübt werden, bieten einige Versicherungen Zusatzpakete. Für Berufssportler gibt es eigene Versicherungen.

Beginnt ein Kunde nach Vertragsabschluss mit der Ausübung einer gefährlichen Sportart, ist dies bei einer Unfallversicherung anzeigepflichtig, da dies zu Anpassungen oder Änderungen im Vertrag führen kann, sagt Josef Hlinka, Sprecher der Generali Gruppe in Österreich.

Bei einer Krankenversicherung sollten laut Stephan Novotny, Rechtsanwalt in Wien, hoher Blutdruck, Diabetes, Epilepsie, Nervenerkrankungen oder (Teil-)Invalidität angegeben werden, um sich spätere Wickel zu ersparen.

Bei falschen Angaben liegt die Beweislast beim Kunden

"Wenn ein Schadensfall auf den verschwiegenen Umstand zurückzuführen ist, zahlt die Versicherung nicht", warnt Novotny. Das musste auch ein Versicherungsnehmer erfahren, der sich am Knie verletzte. Die Versicherung wollte die Leistung nicht erbringen, weil der Kunde bei Abschluss des Vertrages nachgefragte erhebliche Gefahrenumstände unrichtig beantwortet hatte. Er hatte verschwiegen, als Hobby Motorsport zu betreiben und an Wettbewerben teilzunehmen. Wie der Oberste Gerichtshof entschieden hat (7 Ob 46/12h vom 30. Mai 2012), ist der Versicherer nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass seine Knieverletzung von einem Fahrrad-Freizeitunfall stammt und nicht vom sportlichen Enduro-Fahren. Das konnte der Kläger jedoch nicht belegen.

Wer Risikosportarten oder Vorerkrankungen angegeben hat, muss mit einem Risikozuschlag oder einer eingeschränkten Versicherungssumme rechnen - oder wird als Kunde abgelehnt. "Wir versuchen Lösungen zu finden und es gibt einen sehr kleinen Prozentsatz, wo aus Risikogründen kein Versicherungsschutz geboten werden kann, beispielsweise für Basejumper", heißt es von der Wiener Städtischen.

Oft sei die Prämie mit Risikozuschlag gar nicht um so viel höher, sagt Hlinka von der Generali: Bei der "Risk Control Ablebensversicherung" der Generali bezahle ein 30-jähriger Mann für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bei einer Laufzeit der Versicherung von 20 Jahren für den Komfortschutz monatlich 13,36 Euro. Bei Einschluss besonderer, risikoreicher Freizeitaktivitäten betrage die Prämie 15,50 Euro.