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EU verschärft Anlegerschutz

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft

Die Finanzmarktaufsicht wird Produkte aussetzen dürfen.


Wien. Finanzprodukte werden immer komplexer und damit schwerer zu verstehen. Mit neuen Richtlinien will die EU sicherstellen, dass der durchschnittliche Anleger sich nicht unwissend zu großen Risiken aussetzt.

Komplexe Finanzwelt: Der durchschnittliche Privatanleger blickt hier oft nicht durch.
© © Eisenhans - Fotolia

Einerseits wurden genaue, vereinheitlichte Informationspflichten zu "Packaged Retail Investment Products" (PRIP), also strukturierten Investmentprodukten, die an Privatkunden verkauft werden, erlassen. Teil davon ist "KID", das "Key Investor Document", in dem auf genau zwei Seiten über Risiken und Kosten des Produkts informiert werden muss. Allerdings ist die verwendete Risikoskala einigermaßen umstritten, da sie noch immer einen großen subjektiven Spielraum zulässt. Zunächst ist diese Informationsvorschrift nur für Investmentfonds in Kraft getreten, soll aber bis circa 2015 auch auf Derivate ausgeweitet werden.

FMA begrüßt neues "Werkzeug"

Genauere Informationspflichten könnte es in Zukunft auch für Versicherungsprodukte geben, wo unvermeidbare Interessenskonflikte offengelegt werden sollen. Außerdem müssten dann Zuwendungen, die ein Versicherer unter Umständen für die Benützung eines bestimmten Fondsproduktes bekommt, sogenannte "Inducements", an die Kunden weitergegeben werden.

Nationale Aufsichtsbehörden, wie die Finanzmarktaufsicht FMA in Österreich, sollen in Zukunft bei gewissen Marktverwerfungen besonders komplexe Produkte für den Verkauf an Privatkunden temporär aussetzen können. "Wir sind sehr froh, dass wir dieses neue Werkzeug haben", sagt dazu Helmut Ettl, Mitglied des Vorstands der FMA. Aber er betont, dass es "im Moment keine Absicht" gebe, es gleich einzusetzen. Laut Ettl hätte man mit einer solchen Befugnis Fremdwährungskredite mit Tilgungsträger "weit früher" unterbinden können.

Etwas problematischer sieht Otto Lucius, Vorsitzender des Vorstandes des Österreichischen Verbandes Financial Planners (AFP) diese "Flut an Regulierungen". Das Grundproblem sei der "weitverbreitete Finanz-Analphabetismus" und dass vielen Anlegern noch immer nicht bewusst sei, dass mehr Rendite auch mehr Risiko bedeute.

Er betont, dass man "auch mit einem Beipackzettel" zu einem Investmentfonds in jedem Fall "einen geschulten Berater braucht". Sowohl er als auch Ettl begrüßen deshalb den weiteren Teil der EU-Initiative, der verbindliche Ausbildungskriterien für Finanzberater festlegt, wenn diese das Beiwort "unabhängig" führen wollen.

Aber Lucius würde sich wünschen, dass "hoffentlich auch bald Bankberater davon betroffen sind". Diese sind derzeit nämlich von der Ausbildungspflicht ausgenommen, weil sie nicht als "unabhängigen Finanzberater" gelten.

Für den AFP, der selbst die Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) anbietet, ist es auch wichtig zu betonen, dass Finanzberater nicht nur über Wertpapieranlagen informieren können sollten. "Viele Anleger investieren auch in Immobilien und Sachanlagen", gibt Lucius zu bedenken.

In der nächsten Überarbeitung der "MiFiD-Richtlinie" über die Märkte der Finanzinstrumente überlegt die EU außerdem eine Honorar- statt Provisionsberatung für Finanzberater. Das würde bedeuten, dass - ähnlich wie bei anderen Dienstleistungen - der Kunde für das Service der Beratung zahlt und nicht, wie momentan üblich, der Berater von jenem Finanzinstitut eine Provision erhält, dessen Produkt er verkauft.

Lucius steht vollkommen hinter dem Vorschlag der EU, denn für ihn ist "Honorarberatung die Zukunft". Allerdings seien im Moment die Kunden nicht bereit, für Finanzberatung zu bezahlen. Hier müsse erst Überzeugungsarbeit geleistet werden.