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Urlaubsfreude mit Hindernissen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Die Halbpension ist bei manchen Anbietern verpflichtend extra zu zahlen.


Wien. Die Freude über den Hotelgutschein als Geschenk war groß - bis beim Buchen klar wurde: Die Herberge ist insolvent, ein Urlaub dort also nicht möglich. In dem Fall hatte die Beschenkte Glück, weil der Gutscheinvermittler das Geld zurückerstattete. Doch auch bei einem anderen Hotelgutschein stellte sich das Buchen als schwierig heraus: Denn eine Terminreservierung war frühestens sechs Wochen vor dem gewünschten Aufenthalt möglich.

Reise mit Ablaufdatum: Zu kurze Befristungen von Hotelgutscheinen sind unzulässig.
© Foto: fotolia

"Konsumenten sollten beim Kauf von Hotelgutscheinen bedenken, dass es oft mühsam ist, sie einzulösen", warnt Jutta Repl, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien.

Oft ist Mindestkonsumation im Hotel verpflichtend

Verbraucher sollten sich vor dem Kauf informieren, welche Bedingungen für den Kupon gelten. In einigen Hotels können Gutscheine nur von Montag bis Donnerstag, also nicht am Wochenende, eingelöst werden, andere sind nur in bestimmten Monaten während der Nebensaison gültig.

"Oft ist eine Mindestkonsumation verpflichtend, oder die Halbpension muss dazugebucht werden", sagt Repl. Und auch Maria Ecker, Konsumentenschützerin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), gibt zu bedenken: "Das Schnäppchen ist in vielen Fällen in Wirklichkeit gar keines."

Bedingungen sind erlaubt, solange sie klar und für den Verbraucher ersichtlich beim Kauf mitgeteilt werden. Beim Buchen müssen Konsumenten flexibel sein und damit rechnen, dass an ihrem Wunschtermin kein Zimmer frei ist. "Es muss aber möglich sein, den Gutschein einzulösen. Gröblich benachteiligende Klauseln sind verboten", so Repl.

Wird der Hotelgutschein über eine Vermittlungsfirma gekauft, verfügt diese häufig über ein begrenztes Zimmerkontingent. Ist dieses Kontingent erschöpft, ist Reservieren nicht möglich, auch wenn im Hotel noch Zimmer für den gewünschten Termin frei sind.

Thermengutschein muss länger als zwei Jahre gelten

Nichtsdestotrotz vermuten Konsumentenschützer, dass einige Unternehmen auf den Verfall des Gutscheins spekulieren, um Kasse zu machen. Der Kupon wird vom Anbieter meist auf ein oder zwei Jahre ausgestellt. Wird er in dieser Zeit nicht eingelöst, kann der Besitzer Geld zurückfordern, betont Repl: "Wenn der Gutschein nicht verlängert wird, muss zumindest der Kaufpreis ersetzt werden."

Die Befristung von Thermengutscheinen auf zwei Jahre ist unzulässig, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil vergangenen Sommer entschieden hat. Grundsätzlich seien Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Diese Frist darf verkürzt werden, wenn dafür sachlich nachvollziehbare Gründe vorliegen.

Fälle von Hotels, die vor der Insolvenz noch unzählige Gutscheine auf Ebay versteigern, mahnen zur Vorsicht. Ist das Hotel insolvent, schauen Gutscheinbesitzer durch die Finger: Die Forderung muss im Konkursverfahren angemeldet werden. Teilweise ist die vom Unternehmen ausgezahlte Quote aber so gering, dass sich ein Antrag nicht lohnt.

Der Musterbrief, mit dem die Einlösung oder Rückzahlung des Gutscheinwertes eingefordert werden kann, steht zum Download auf www.ak-konsumenten.info bereit.