Brüssel. Die EU-Kommission fordert stärkere Rechte für Flugpassagiere. Wer innerhalb der Europäischen Union mit fünf Stunden Verspätung am endgültigen Ziel ankommt, soll dafür entschädigt werden. Das soll ebenso bei Flügen in Drittländer gelten: im Fall von mindestens neun Stunden Verspätung bei bis zu 6000 Kilometer Entfernung und von zwölf Stunden Verspätung bei mehr als 6000 Kilometer Entfernung.
Es sei "sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen", so EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. "Wir alle müssen uns auf diese Rechte berufen können, wenn es wirklich darauf ankommt - nämlich wenn Probleme auftreten. Wir wissen, dass Fluggäste, die irgendwo festsitzen, vor allem einfach nach Hause wollen. Wir konzentrieren uns daher auf Information, Betreuung und effektive Weiterbeförderung. Dabei soll erreicht werden, dass die Fluggäste möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, dass die Luftfahrtunternehmen aber auch Zeit erhalten, um die Probleme zu lösen."
Bessere Beschwerdeverfahren
Neben der Ausgleichszahlung bei Verspätungen über fünf Stunden, die wie ein Ausfall gewertet werden, sollen die Rechte zur Information, Betreuung und Alternativbeförderung von Reisenden, die an Flughäfen festsitzen, gestärkt werden. Zum anderen sollen verbesserte Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmaßnahmen eingeführt werden, damit Fluggäste ihre Rechte auch tatsächlich geltend machen können.
Eine Erleichterung gibt es auch für Musiker. Diese wissen vorher oft nicht, zu welchen Bedingungen empfindliche und oft sehr teure Musikinstrumente an Bord mitgeführt werden können. Der Vorschlag verpflichtet Airlines, kleine Instrumente in der Kabine zuzulassen. Zudem müssen sie ihre Bestimmungen über die Beförderung größerer Instrumente im Frachtraum präzisieren.